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Verstärkt sind derzeit wieder Bauerfänger unterwegs, um Betrieben das Geld aus der Tasche zu ziehen. Aktueller Anlass: die Einführung der DGUV, Vorschrift 2.
© Verstärkt sind derzeit wieder Bauerfänger unterwegs, um Betrieben das Geld aus der Tasche zu ziehen. Aktueller Anlass: die Einführung der DGUV, Vorschrift 2. Die BGN warnt davor, sich auf diese Angebote einzulassen. Die Masche der Gauner: Am Telefon wird gedrängt, einen mündlichen Kaufvertrag abzuschließen. Angeboten werden z.B. neue Verbandskästen, Aushänge oder Infopakete mit Materialien zum Arbeitsschutz. Dabei erwecken die Anrufer den Eindruck, sie handelten im Auftrag oder mit Wissen der BGN. Kaufdruck wird mit dem Verweis auf die DGUV, Vorschrift 2, erzeugt. Teilweise drohen die Anrufer auch mit Kontrollbesuchen oder der Benachrichtigung der Polizei, sollte das Unternehmen nicht auf das Angebot eingehen. Genau hinschauen! Die BGN warnt ausdrücklich davor, sich auf diese Offerten einzulassen. Denn keine dieser Firmen handelt mit ihrer Billigung oder gar in ihrem Auftrag. Um die Unternehmen vor dieser dreisten Abzockerei zu schützen, stellt die BGN klar: Informationsmaterial wie Broschüren oder Plakate, Seminare und Schulungsangebote sind für BGN-Mitgliedsbetriebe in der Regel kostenlos. Die BGN beauftragt weder eigene Mitarbeiter noch Dritte damit, Betriebe anzurufen, um ihnen Informationsmaterial oder Schulungen kostenpflichtig anzubieten. Die BGN beauftragt niemals externe Firmen mit Kontrollen in ihren Mitgliedsunternehmen. BGN-Außendienstmitarbeiter haben einen Dienstausweis. Mitgliedsbetriebe, die Zweifel daran haben, ob ein Anruf oder ein Schreiben im Namen der BGN auch tatsächlich authentisch ist, können Sie sich unter info@bgn.de an die BGN wenden.
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BGN warnt vor „windigen Geschäften“

Verstärkt sind derzeit wieder Bauerfänger unterwegs, um Betrieben das Geld aus der Tasche zu ziehen. Aktueller Anlass: die Einführung der DGUV, Vorschrift 2.

Verstärkt sind derzeit wieder Bauerfänger unterwegs, um Betrieben das Geld aus der Tasche zu ziehen. Aktueller Anlass: die Einführung der DGUV, Vorschrift 2. Die BGN warnt davor, sich auf diese Angebote einzulassen.

Die Masche der Gauner: Am Telefon wird gedrängt, einen mündlichen Kaufvertrag abzuschließen. Angeboten werden z.B. neue Verbandskästen, Aushänge oder Infopakete mit Materialien zum Arbeitsschutz. Dabei erwecken die Anrufer den Eindruck, sie handelten im Auftrag oder mit Wissen der BGN. Kaufdruck wird mit dem Verweis auf die DGUV, Vorschrift 2, erzeugt. Teilweise drohen die Anrufer auch mit Kontrollbesuchen oder der Benachrichtigung der Polizei, sollte das Unternehmen nicht auf das Angebot eingehen.

Genau hinschauen!
Die BGN warnt ausdrücklich davor, sich auf diese Offerten einzulassen. Denn keine dieser Firmen handelt mit ihrer Billigung oder gar in ihrem Auftrag. Um die Unternehmen vor dieser dreisten Abzockerei zu schützen, stellt die BGN klar:
Informationsmaterial wie Broschüren oder Plakate, Seminare und Schulungsangebote sind für BGN-Mitgliedsbetriebe in der Regel kostenlos.
Die BGN beauftragt weder eigene Mitarbeiter noch Dritte damit, Betriebe anzurufen, um ihnen Informationsmaterial oder Schulungen kostenpflichtig anzubieten.
Die BGN beauftragt niemals externe Firmen mit Kontrollen in ihren Mitgliedsunternehmen. BGN-Außendienstmitarbeiter haben einen Dienstausweis.

Mitgliedsbetriebe, die Zweifel daran haben, ob ein Anruf oder ein Schreiben im Namen der BGN auch tatsächlich authentisch ist, können Sie sich unter info@bgn.de an die BGN wenden.

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