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Nach dem Willen des Gesetzgebers meldet die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) alle im Jahr 2011 und künftig an Versicherte ausgezahlten Lohnersatzleistungen wie Verletzten oder Übergangsgeld an die jeweilige Finanzbehörde.
© Nach dem Willen des Gesetzgebers meldet die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) alle im Jahr 2011 und künftig an Versicherte ausgezahlten Lohnersatzleistungen wie Verletzten oder Übergangsgeld an die jeweilige Finanzbehörde. Übermittelt werden die Steuer-Identifikationsnummer des Leistungsberechtigten sowie Höhe und Zeitraum der gewährten Leistung. Deshalb wird die BGN in Zukunft von den Empfängern solcher Zahlungen die Steuer-Identifikationsnummer erfragen. Steuererklärungspflicht bleibt Zahlt eine Krankenkasse im Auftrag der BGN die Lohnersatzleistungen aus, dann meldet sie auch an die Finanzbehörden. Wichtiger Hinweis: Der Steuerpflichtige muss die Lohnersatzleistungen auch weiterhin in der Steuererklärung aufführen.
BÄKO-magatin Titelgrafik Ausgabe 12-24
Branche aktuell

BGN muss Lohnersatzleistungen melden

Nach dem Willen des Gesetzgebers meldet die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) alle im Jahr 2011 und künftig an Versicherte ausgezahlten Lohnersatzleistungen wie Verletzten oder Übergangsgeld an die jeweilige Finanzbehörde.

Nach dem Willen des Gesetzgebers meldet die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) alle im Jahr 2011 und künftig an Versicherte ausgezahlten Lohnersatzleistungen wie Verletzten oder Übergangsgeld an die jeweilige Finanzbehörde. Übermittelt werden die Steuer-Identifikationsnummer des Leistungsberechtigten sowie Höhe und Zeitraum der gewährten Leistung. Deshalb wird die BGN in Zukunft von den Empfängern solcher Zahlungen die Steuer-Identifikationsnummer erfragen.

Steuererklärungspflicht bleibt
Zahlt eine Krankenkasse im Auftrag der BGN die Lohnersatzleistungen aus, dann meldet sie auch an die Finanzbehörden. Wichtiger Hinweis: Der Steuerpflichtige muss die Lohnersatzleistungen auch weiterhin in der Steuererklärung aufführen.

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