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Der Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) kann jetzt auch über das kennwortgeschützte Extranet abgegeben werden. Dabei erfolgt die Übermittlung der Daten verschlüsselt und sicher. Großer Vorteil des elektronischen Verfahrens: Das System prüft alle Eingaben umgehend auf Plausibilität.
© Der Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) kann jetzt auch über das kennwortgeschützte Extranet abgegeben werden. Dabei erfolgt die Übermittlung der Daten an die BGN verschlüsselt und sicher. Ein großer Vorteil des elektronischen Verfahrens: Das System, dessen umfassende Nutzerführung die Eingabe erleichtert, prüft alle Eingaben umgehend auf Plausibilität. Außerdem können die Betriebe Rechte und Zugänge selbstständig verwalten und zuordnen, d.h. sie können auch ihren Steuerberatern den Zugang einrichten. Anmeldung erforderlich Betriebe, die diese schnelle und einfache Online-Bearbeitung nutzen möchten und noch keinen Zugang haben, müssen sich bis Mitte November bei der BGN anmelden. Die Zugangsdaten, also Benutzername und -kennwort, versendet die BGN mit der Post. Zugangsdaten anfordern und weitere Informationen: Telefon: 0621/4456-6966 Fax: 0800/1977553-13014 (kostenfrei) E-Mail: extranet@bgn.de www.bgn.de, Shortlink = 1285
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BGN-Lohnnachweis elektronisch abgeben

Der Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) kann jetzt auch über das kennwortgeschützte Extranet abgegeben werden. Dabei erfolgt die Übermittlung der Daten verschlüsselt und sicher. Großer Vorteil des elektronischen Verfahrens: Das System prüft alle Eingaben umgehend auf Plausibilität.

Der Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) kann jetzt auch über das kennwortgeschützte Extranet abgegeben werden. Dabei erfolgt die Übermittlung der Daten an die BGN verschlüsselt und sicher. Ein großer Vorteil des elektronischen Verfahrens: Das System, dessen umfassende Nutzerführung die Eingabe erleichtert, prüft alle Eingaben umgehend auf Plausibilität. Außerdem können die Betriebe Rechte und Zugänge selbstständig verwalten und zuordnen, d.h. sie können auch ihren Steuerberatern den Zugang einrichten.

Anmeldung erforderlich
Betriebe, die diese schnelle und einfache Online-Bearbeitung nutzen möchten und noch keinen Zugang haben, müssen sich bis Mitte November bei der BGN anmelden. Die Zugangsdaten, also Benutzername und -kennwort, versendet die BGN mit der Post.

Zugangsdaten anfordern und weitere Informationen:
Telefon: 0621/4456-6966
Fax: 0800/1977553-13014 (kostenfrei)
E-Mail: extranet@bgn.de
www.bgn.de, Shortlink = 1285

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