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Die Hochwasserkatastrophe bedroht viele Existenzen in den Branchen, die zur Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) gehören. Besonders betroffen sind Hoteliers, Gastronomen, Bäcker und Konditoren sowie Fleischereibetriebe. Die BGN bietet nun finanzielle Entlastung und Beratung beim Wiederaufbau an.
© In Abstimmung mit den Vorsitzenden von Vorstand und Vertreterversammlung ermöglicht die Berufsgenossenschaft ein schnelles Handeln. Wie Klaus Marsch, Hauptgeschäftsführer der BGN, mitteilte, könne man den betroffenen Unternehmen eine Beitragsstundung anbieten, zudem werde, sofern jemand mit Beiträgen bei der BGN im Rückstand sei, die Vollstreckung der Forderungen ausgesetzt. Damit leiste man den möglichen Beitrag, um die betroffenen Unternehmen in einer existenzbedrohenden Situation nicht noch finanziell zu belasten. Voraussetzung ist die Vorlage einer Betroffenenbescheinigung der jeweiligen Stadt bzw. Kommune, die bestätigt, dass das Unternehmen vom Hochwasser geschädigt ist. Präventions-Spezialisten beraten Unternehmen vor Ort Sobald das Hochwasser auf dem Rückzug ist, wird mit dem Aufräumen angefangen. Für zahlreiche Betriebe heißt es, möglichst schnell wieder auf die Beine zu kommen. Die Aufsichtspersonen der BGN sind Experten, die in den betroffenen Gebieten auf Wunsch Unternehmer zu den Themen Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Wiederaufbau oder bei erforderlichen Sanierungen beraten und weitere Hilfestellungen geben. Für Unternehmen, die vom Hochwasser betroffen sind und Fragen zu ihren Beiträgen haben, hat die BGN eine Hotline unter Tel. 0621/4456-1581 eingerichtet. Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Beratung speziell zu Fragen des Wiederaufbaus oder der Sanierung gibt es unter der Hotline 0621/4456-3517.
Branche aktuell

BGN hilft Hochwassergeschädigten

Die Hochwasserkatastrophe bedroht viele Existenzen in den Branchen, die zur Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) gehören. Besonders betroffen sind Hoteliers, Gastronomen, Bäcker und Konditoren sowie Fleischereibetriebe. Die BGN bietet nun finanzielle Entlastung und Beratung beim Wiederaufbau an.

In Abstimmung mit den Vorsitzenden von Vorstand und Vertreterversammlung ermöglicht die Berufsgenossenschaft ein schnelles Handeln. Wie Klaus Marsch, Hauptgeschäftsführer der BGN, mitteilte, könne man den betroffenen Unternehmen eine Beitragsstundung anbieten, zudem werde, sofern jemand mit Beiträgen bei der BGN im Rückstand sei, die Vollstreckung der Forderungen ausgesetzt. Damit leiste man den möglichen Beitrag, um die betroffenen Unternehmen in einer existenzbedrohenden Situation nicht noch finanziell zu belasten. Voraussetzung ist die Vorlage einer Betroffenenbescheinigung der jeweiligen Stadt bzw. Kommune, die bestätigt, dass das Unternehmen vom Hochwasser geschädigt ist.

Präventions-Spezialisten beraten Unternehmen vor Ort
Sobald das Hochwasser auf dem Rückzug ist, wird mit dem Aufräumen angefangen. Für zahlreiche Betriebe heißt es, möglichst schnell wieder auf die Beine zu kommen. Die Aufsichtspersonen der BGN sind Experten, die in den betroffenen Gebieten auf Wunsch Unternehmer zu den Themen Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Wiederaufbau oder bei erforderlichen Sanierungen beraten und weitere Hilfestellungen geben.

Für Unternehmen, die vom Hochwasser betroffen sind und Fragen zu ihren Beiträgen haben, hat die BGN eine Hotline unter Tel. 0621/4456-1581 eingerichtet. Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Beratung speziell zu Fragen des Wiederaufbaus oder der Sanierung gibt es unter der Hotline 0621/4456-3517.

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