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(Foto: iStock/Getty Images Plus/ByoungJoo
© fire and smoke on electric wire plug in indoor, electric short circuit causing fire on plug socket
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BGN-Checkliste schützt vor Elektrobrand

Es kann schnell brenzlig werden, wenn Elektroinstallationen und -geräte nicht in einwandfreiem Zustand sind. Vermeintliche Kleinigkeiten wie wackelige Kontakte sind Ursache der meisten Elektrobrände – auch am Arbeitsplatz.

In der aktuellen Ausgabe (2/2021) ihrer Zeitschrift „Report“ beschreibt die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), dass schon der Knick in einer älteren Leitung oder das gequetschte Kabel zu oft unbemerkten Schäden mit drastischen Konsequenten führen können.
Auch gequetschte Kabel sind eine Gefahrenquelle
Die BGN erläutert woran das liegt: Während sich die Folgen einer schadhaften Isolierung noch leicht nachvollziehen lassen, ist der erhöhte Widerstand und die daraus resultierende Wärmeentwicklung in einer gequetschten Leitung schon weniger offensichtlich. Zu viele Elektrogeräte über ein und dieselbe Steckdose zu versorgen, ist übrigens auch keine gute Idee. Das kann zur Überlastung führen und dazu muss die Leitung gar nicht beschädigt sein.
Mit sieben Punkten auf der sicheren Seite
Dies und einiges mehr erklärt die BGN und gibt ihren Lesern gleich einen Leitfaden an die Hand, wie sie Elektrobrände verhindern können: Mit den sieben Punkten der Checkliste „Schutz vor Elektrobrand“ ist man so gut wie auf der sicheren Seite.
CHECKLISTE „SCHUTZ VOR ELEKTROBRAND“
• Lassen Sie schadhafte Leitungen, Steckdosen, Stecker und Schalter sofort durch eine Elektrofachkraft beheben.
• Schließen Sie nicht zu viele Verbraucher (Lampen, Geräte) an eine Steckdose an.
• Verwenden Sie keine Abzweigstecker oder Steckvorrichtungen für Lampen – das ist verboten.
• Achten Sie bei einer Lampe auf die angegebene Nennleistung.
• Tauschen Sie – besonders in Kühl- und Feuchträumen – defekte Überglocken an Lampen aus, damit die Kontakte sauber und trocken bleiben.
• Flicken Sie nie eine elektrische Sicherung.
• Legen Sie in der Gefährdungsbeurteilung die Prüffristen fest: Eine befähigte Person sollte stationäre Elektrogeräte alle vier Jahre prüfen, mobile Geräte alle sechs Monate.

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