Der Vorstand der BGN hat in seiner April-Sitzung den Beitragssatz für das Jahr 2024 beschlossen: Er beträgt 0,327 (je 100 Euro Entgelt) und sinkt damit im Vergleich zum Vorjahr (0,337) leicht. Der Vorschussfuß für das Jahr 2025 und die ersten zwei Vorschussraten 2026 beträgt 0,330 und bleibt damit unverändert.
Weniger Unfälle
Das Unfallgeschehen in den Branchen der BGN weist mit -1,6% bei den meldepflichtigen Unfällen einen leichten Rückgang auf (2024: 68.080, Vorjahr 69.199). Im 10-Jahres-Schnitt zeigt sich, dass die Zahl der Unfälle weiterhin kontinuierlich abnimmt. Während 2015 auf 1 Mio. Arbeitsstunden 22,2 Arbeitsunfälle kamen, sank die Zahl auf nun 18,1 Arbeitsunfälle.
Insgesamt wendete die BGN im vergangenen Jahr 545,1 Mio. Euro für Entschädigungsleistungen auf (Vorjahr: 528,6 Mio. Euro) – ein Anstieg um 3,1%. Ursache hierfür sind laut BGN vor allem Kostensteigerungen im Gesundheitswesen. Wie hoch Behandlungsfälle sein können, verdeutlicht die Berufsgenossenschaft anhand zweier Beispiele: Der Fall einer ambulanten Heilbehandlung im vergangenen Jahr kostete 178.000 Euro, der einer stationären Heilbehandlung schlug mit 538.000 Euro zu Buche.










