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© BGN/Screenshot
Branche aktuell

BGN baut digitales Angebot aus

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat ein neues Serviceportal in Betrieb genommen, das Prozesse deutlich vereinfacht.

Einen Arbeitsunfall anzeigen, ein Unternehmen an- oder abmelden, Belege digital einreichen – seit Anfang des Jahres 2023 können Versicherte und Unternehmer viele Angelegenheiten mit ihrer Berufsgenossenschaft online regeln. Das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung ist die neue, schnelle Möglichkeit, um Kontakt zur Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) aufzunehmen.

 

Bequem und schnell

Möglichst viele Leistungen online zugänglich zu machen mit möglichst wenigen Klicks – das Ziel habe man mit der neuen Einrichtung erreicht und werde zukünftig weiter ausgebaut. Viele Anliegen können hier zeit- und ortsunabhängig und, das mag besonders attraktiv sein, ohne weitere elektronische Anmeldung erledigt werden, betont die BGN. Noch bequemer und umfangreicher werden die Dienstleistungen allerdings, wenn man sich registriert und seine Daten hinterlegt hat. Dann gibt’s unter anderem Zugang zu elektronischen Postfächern und zu weiteren Ämtern und Behörden. Erreichbar ist das Portal hier.

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