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Ein Urteil, das in seiner Konsequenz nicht zu unterschätzen ist, sorgt in der backenden Branche für Besorgnis: Das Landgericht Wuppertal hat sich dabei mit der Frage auseinandergesetzt, inwieweit sich eine Verkaufsstelle von Backwaren auch Bäckerei nennen darf. Dabei kam das Landgericht in seiner Rechtssprechung zu einer Auffassung, die handwerkliche Bäcker und Konditoren zurecht beunruhigen sollte.
© Ein Urteil, das in seiner Konsequenz nicht zu unterschätzen ist, sorgt in der backenden Branche für Besorgnis: Das Landgericht Wuppertal hat sich dabei mit der Frage auseinandergesetzt, inwieweit sich eine Verkaufsstelle von Backwaren auch Bäckerei nennen darf. Dabei kam das Landgericht in seiner Rechtssprechung zu einer Auffassung, die handwerkliche Bäcker und Konditoren zurecht beunruhigen sollte. Basis des Urteils ist dabei die „Verkehrsauffassung der Durchschnittsbevölkerung", was unter einer „Bäckerei" zu verstehen sei. Hier zeigte sich: Das Bild der „backenden Branche" in der Gesellschaft ist nicht allein eine Imagefrage – es wird wegweisend für die Zukunft und den Schutz des backenden Handwerks an sich sein. Ins Rollen gekommen war der Fall durch einen eingetragenen Verein, dessen satzungsmäßige Aufgabe es ist, die Einhaltung der Regelungen des lauteren Wettbewerbs zu beachten. Er legte Klage gegen die Inhaberin einer „Bäckerei" ein, die weder in der Handwerksrolle eingetragen ist, noch sind die von ihr vertriebenen Backwaren von ihr hergestellt – sie backt die gelieferten Brötchenteiglinge lediglich selbst auf. Anstoß genommen hatten die Kläger vor allem auch an der Werbung des beklagten Unternehmens, bei dem die Bezeichnungen „Bäckerei", „Bäckerei-Café" und „Ihr Famileinbäckereiladen" auftauchten. Alarmglocken: Klage wurde abgewiesen Die Klage wurde abgewiesen. Das Gericht begründete sein Urteil mit dem Hinweis darauf, dass der Begriff „Bäckerei" im Gegensatz zu dem Begriff „Bäcker" nicht geschützt sei. Der Ort, an dem das Handwerk des Bäckers ausgeübt werde, werde zudem mit „Backstube" bezeichnet und nicht mit dem Wort „Bäckerei". Der durchschnittliche Verbraucher verstehe unter einer „Bäckerei" allein eine Verkaufsstelle für Backwaren. Die Beklagte rufe durch die Verwendung der Begrifflichkeiten „Bäckerei", „Bäckerei-Café" und „Ihr Familienbäckereiladen" bei ihren Kunden indes nicht die Fehlvorstellung hervor, dass sie die von ihr vertriebenen Backwaren selbst herstelle. Die Werbung der Beklagten richtet sich an die Durchschnittsbevölkerung unterschiedlichsten Alters. Deren Verkehrsauffassung sei maßgeblich. Danach liege eine Irreführung des Durchschnittsverbrauchers nicht vor. Selbst wenn mit dem Begriff der „Bäckerei" früher die Assoziation einer Backstube einhergegangen sei, sei diese Assoziation heute nicht mehr vorherrschend. Sie basiere auf einem nicht mehr zeitgemäßen Vorstellungsbild. Selbstständige Bäckereibetriebe mit einer eigenen Backstube, so das Gericht, seien heute die Ausnahme. Vorherrschend seien Ketten, deren reine Verkaufsfilialen häufig als „Bäckerei" oder sogar „Bäcker" (z.B. SB-Bäcker) bezeichnet werden.
Branche aktuell

Bezeichnung „Bäckerei“ in Gefahr

Ein Urteil, das in seiner Konsequenz nicht zu unterschätzen ist, sorgt in der backenden Branche für Besorgnis: Das Landgericht Wuppertal hat sich dabei mit der Frage auseinandergesetzt, inwieweit sich eine Verkaufsstelle von Backwaren auch Bäckerei nennen darf. Dabei kam das Landgericht in seiner Rechtssprechung zu einer Auffassung, die handwerkliche Bäcker und Konditoren zurecht beunruhigen sollte.

Ein Urteil, das in seiner Konsequenz nicht zu unterschätzen ist, sorgt in der backenden Branche für Besorgnis: Das Landgericht Wuppertal hat sich dabei mit der Frage auseinandergesetzt, inwieweit sich eine Verkaufsstelle von Backwaren auch Bäckerei nennen darf. Dabei kam das Landgericht in seiner Rechtssprechung zu einer Auffassung, die handwerkliche Bäcker und Konditoren zurecht beunruhigen sollte. Basis des Urteils ist dabei die „Verkehrsauffassung der Durchschnittsbevölkerung", was unter einer „Bäckerei" zu verstehen sei. Hier zeigte sich: Das Bild der „backenden Branche" in der Gesellschaft ist nicht allein eine Imagefrage – es wird wegweisend für die Zukunft und den Schutz des backenden Handwerks an sich sein.

Ins Rollen gekommen war der Fall durch einen eingetragenen Verein, dessen satzungsmäßige Aufgabe es ist, die Einhaltung der Regelungen des lauteren Wettbewerbs zu beachten. Er legte Klage gegen die Inhaberin einer „Bäckerei" ein, die weder in der Handwerksrolle eingetragen ist, noch sind die von ihr vertriebenen Backwaren von ihr hergestellt – sie backt die gelieferten Brötchenteiglinge lediglich selbst auf. Anstoß genommen hatten die Kläger vor allem auch an der Werbung des beklagten Unternehmens, bei dem die Bezeichnungen „Bäckerei", „Bäckerei-Café" und „Ihr Famileinbäckereiladen" auftauchten.

Alarmglocken: Klage wurde abgewiesen
Die Klage wurde abgewiesen. Das Gericht begründete sein Urteil mit dem Hinweis darauf, dass der Begriff „Bäckerei" im Gegensatz zu dem Begriff „Bäcker" nicht geschützt sei. Der Ort, an dem das Handwerk des Bäckers ausgeübt werde, werde zudem mit „Backstube" bezeichnet und nicht mit dem Wort „Bäckerei". Der durchschnittliche Verbraucher verstehe unter einer „Bäckerei" allein eine Verkaufsstelle für Backwaren. Die Beklagte rufe durch die Verwendung der Begrifflichkeiten „Bäckerei", „Bäckerei-Café" und „Ihr Familienbäckereiladen" bei ihren Kunden indes nicht die Fehlvorstellung hervor, dass sie die von ihr vertriebenen Backwaren selbst herstelle.

Die Werbung der Beklagten richtet sich an die Durchschnittsbevölkerung unterschiedlichsten Alters. Deren Verkehrsauffassung sei maßgeblich. Danach liege eine Irreführung des Durchschnittsverbrauchers nicht vor. Selbst wenn mit dem Begriff der „Bäckerei" früher die Assoziation einer Backstube einhergegangen sei, sei diese Assoziation heute nicht mehr vorherrschend. Sie basiere auf einem nicht mehr zeitgemäßen Vorstellungsbild. Selbstständige Bäckereibetriebe mit einer eigenen Backstube, so das Gericht, seien heute die Ausnahme. Vorherrschend seien Ketten, deren reine Verkaufsfilialen häufig als „Bäckerei" oder sogar „Bäcker" (z.B. SB-Bäcker) bezeichnet werden.

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