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Einen Teilerfolg gibt vor dem Verwaltungsgericht Hannover: Das Gericht entschied, dass eine Kostenumlage für Routinekontrollen zwar grundsätzlich rechtens sei. Den niedersächsischen Gebührentarif wurde aber als „unwirksam“ verworfen.
© Die auch vom niedersächsischen Bäckerhandwerk heftig kritisierte Gebührenverordnung, mit der Niedersachsen Ende 2014 die Regelkontrollen der staatlichen Lebensmittelüberwachung kostenpflichtig gemacht hat, ist bei der rechtlichen Überprüfung durch das Verwaltungsgericht (VG) Hannover weitgehend durchgefallen. Das Berechnungssystem der Gebührenordnung sei „in sich nicht stimmig“
Die 15. Kammer entschied in drei Musterverfahren, dass eine Kostenumlage für Routinekontrollen zwar grundsätzlich rechtens sei. Den niedersächsischen Gebührentarif aber hat das Gericht als „unwirksam“ verworfen. Laut einer Mitteilung des VG rügen die Richter, dass die Differenzierung zwischen Pauschalgebühren für Betriebe mit geringem Umsatz einerseits und Kostenabrechnungen nach Zeitaufwand für umsatzstarke Unternehmen andererseits „in zahlreichen Fällen“ dazu geführt habe, das große Betriebe (mehr als 250.000 Euro Jahresumsatz) niedrigere Gebühren zu zahlen hatten als kleinere Betriebe. Das Berechnungssystem der Gebührenordnung sei „in sich nicht stimmig“ und damit rechtswidrig, entschied das VG. Ebenso sei auch die Regelung hinsichtlich der Abgeltung von Aufwendungen der An- und Abfahrten rechtswidrig, da sie „in sich unklar und damit nicht hinreichend bestimmt“ sei. In einer ersten Reaktion auf die Entscheidung betonte der niedersächsische Umweltschutzminister Christian Meyer (B90/Grüne), die schriftliche Urteilsbegründung sei abzuwarten. Zugleich stellte er heraus, dass das Gericht die Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung bestätigt habe. Mit der unter dem Kürzel GOVV bekannt gewordenen „Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens“ hatte die rot-grüne Landesregierung Ende 2014 den Systemwechsel hin zur Gebührenfinanzierung amtlicher Kontrollen zur Lebensmittelsicherheit eingeleitet. Gegen die Gebührenbescheide der Lebensmittelüberwachung sind bisher rund 80 Klagen anhängig. Die Verfahren wurden beim Verwaltungsgericht in Hannover gebündelt. Drei Klagen der Supermarktketten Rewe und Edeka hat das VG jetzt als Musterverfahren abgeschlossen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das Gericht in allen drei Fällen Berufung zugelassen. Die weiteren beim VG Hannover anhängigen Verfahren wurden im Hinblick auf die Musterverfahren zum Ruhen gebracht.
BÄKO-magazin Titel E-Paper Ausgabe 6-26
Branche aktuell

Berechnungssystem nicht stimmig

Einen Teilerfolg gibt vor dem Verwaltungsgericht Hannover: Das Gericht entschied, dass eine Kostenumlage für Routinekontrollen zwar grundsätzlich rechtens sei. Den niedersächsischen Gebührentarif wurde aber als „unwirksam“ verworfen.

Die auch vom niedersächsischen Bäckerhandwerk heftig kritisierte Gebührenverordnung, mit der Niedersachsen Ende 2014 die Regelkontrollen der staatlichen Lebensmittelüberwachung kostenpflichtig gemacht hat, ist bei der rechtlichen Überprüfung durch das Verwaltungsgericht (VG) Hannover weitgehend durchgefallen.
Das Berechnungssystem der Gebührenordnung sei „in sich nicht stimmig“
Die 15. Kammer entschied in drei Musterverfahren, dass eine Kostenumlage für Routinekontrollen zwar grundsätzlich rechtens sei. Den niedersächsischen Gebührentarif aber hat das Gericht als „unwirksam“ verworfen. Laut einer Mitteilung des VG rügen die Richter, dass die Differenzierung zwischen Pauschalgebühren für Betriebe mit geringem Umsatz einerseits und Kostenabrechnungen nach Zeitaufwand für umsatzstarke Unternehmen andererseits „in zahlreichen Fällen“ dazu geführt habe, das große Betriebe (mehr als 250.000 Euro Jahresumsatz) niedrigere Gebühren zu zahlen hatten als kleinere Betriebe. Das Berechnungssystem der Gebührenordnung sei „in sich nicht stimmig“ und damit rechtswidrig, entschied das VG. Ebenso sei auch die Regelung hinsichtlich der Abgeltung von Aufwendungen der An- und Abfahrten rechtswidrig, da sie „in sich unklar und damit nicht hinreichend bestimmt“ sei. In einer ersten Reaktion auf die Entscheidung betonte der niedersächsische Umweltschutzminister Christian Meyer (B90/Grüne), die schriftliche Urteilsbegründung sei abzuwarten. Zugleich stellte er heraus, dass das Gericht die Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung bestätigt habe.
Mit der unter dem Kürzel GOVV bekannt gewordenen „Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens“ hatte die rot-grüne Landesregierung Ende 2014 den Systemwechsel hin zur Gebührenfinanzierung amtlicher Kontrollen zur Lebensmittelsicherheit eingeleitet. Gegen die Gebührenbescheide der Lebensmittelüberwachung sind bisher rund 80 Klagen anhängig. Die Verfahren wurden beim Verwaltungsgericht in Hannover gebündelt. Drei Klagen der Supermarktketten Rewe und Edeka hat das VG jetzt als Musterverfahren abgeschlossen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das Gericht in allen drei Fällen Berufung zugelassen. Die weiteren beim VG Hannover anhängigen Verfahren wurden im Hinblick auf die Musterverfahren zum Ruhen gebracht.

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