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Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hat sich mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) über einen Neuabschluss des Tarifvertrages über Ausbildungsvergütungen für Auszubildende (Lehrlinge) des Bäckerhandwerks in der Bundesrepublik Deutschland geeinigt.
© Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hat sich mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) über einen Neuabschluss des Tarifvertrages über Ausbildungsvergütungen für Auszubildende (Lehrlinge) des Bäckerhandwerks in der Bundesrepublik Deutschland geeinigt. Die Ausbildungsvergütung erhöht sich danach um bis zu 11,7%. Sie beträgt ab 1. September 2013 monatlich brutto im 1. Ausbildungsjahr 430 Euro, im 2. Ausbildungsjahr 550 Euro, im 3. Ausbildungsjahr 670 Euro. Allgemeinverbindlichkeit angestrebt Am 28. Mai 2013 wurde der neue Tarifvertrag von den Tarifvertragsparteien unterzeichnet. Er kann erstmals zum 30. August 2014 gekündigt werden. In einer Protokollnotiz zum Tarifvertrag weisen die Tarifvertragsparteien die ausbildenden Betriebe auf die unstrittigen, gesetzlich festgelegten Rechte und Pflichten der Auszubildenden hin. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks wird gemeinsam mit der NGG beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beantragen, den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären. „Im Zuge des demographischen Wandels und einsetzenden Fachkräftemangels sind gute Ausbildungsleistungen der Ausbildungsbetriebe eine wichtige Voraussetzung, um Personal und Fachkräfte im Bäckerhandwerk zu halten und zu binden. Eine angemessene Ausbildungsvergütung stellt dabei einen wichtigen Faktor für junge Leute dar, eine qualifizierte Ausbildung im Bäckerhandwerk zu beginnen“, begrüßt Peter Becker, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks, den neuen Tarifabschluss.
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Bäckerhandwerk erhöht Ausbildungsvergütungen

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hat sich mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) über einen Neuabschluss des Tarifvertrages über Ausbildungsvergütungen für Auszubildende (Lehrlinge) des Bäckerhandwerks in der Bundesrepublik Deutschland geeinigt.

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hat sich mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) über einen Neuabschluss des Tarifvertrages über Ausbildungsvergütungen für Auszubildende (Lehrlinge) des Bäckerhandwerks in der Bundesrepublik Deutschland geeinigt. Die Ausbildungsvergütung erhöht sich danach um bis zu 11,7%. Sie beträgt ab 1. September 2013 monatlich brutto
im 1. Ausbildungsjahr 430 Euro,
im 2. Ausbildungsjahr 550 Euro,
im 3. Ausbildungsjahr 670 Euro.

Allgemeinverbindlichkeit angestrebt
Am 28. Mai 2013 wurde der neue Tarifvertrag von den Tarifvertragsparteien unterzeichnet. Er kann erstmals zum 30. August 2014 gekündigt werden. In einer Protokollnotiz zum Tarifvertrag weisen die Tarifvertragsparteien die ausbildenden Betriebe auf die unstrittigen, gesetzlich festgelegten Rechte und Pflichten der Auszubildenden hin. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks wird gemeinsam mit der NGG beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beantragen, den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären.

„Im Zuge des demographischen Wandels und einsetzenden Fachkräftemangels sind gute Ausbildungsleistungen der Ausbildungsbetriebe eine wichtige Voraussetzung, um Personal und Fachkräfte im Bäckerhandwerk zu halten und zu binden. Eine angemessene Ausbildungsvergütung stellt dabei einen wichtigen Faktor für junge Leute dar, eine qualifizierte Ausbildung im Bäckerhandwerk zu beginnen“, begrüßt Peter Becker, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks, den neuen Tarifabschluss.

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