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In Dresden wurde der Bäckerei Dresdner Backhaus eine Ausnahmegenehmigung für die Bonpflicht erteilt. (Foto: pixabay)
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Bäcker in Dresden von Bonpflicht befreit

Die Bäckerei Dresdner Backhaus aus Sachsen hat eine Ausnahmegenehmigung für die Bonpflicht erhalten. Das berichtet der MDR.

Das Finanzamt Dresden-Süd hat wahrscheinlich die erste Befreiung von der Bonpflicht für einen Backbetrieb erteilt. Wie der MDR berichtet, wurde die Bäckerei Dresdner Backhaus von der Abgabepflicht befreit. Die Ausnahmegenehmigung erhielt das Dresdner Backhaus bereits im November 2019. Die Geschäftsführerin der Bäckerei, Elisa Kreutzkamm-Aumüller, sagte gegenüber dem MDR: "Wir haben angegeben, wie viele Fachgeschäfte wir haben, unseren durchschnittlichen Jahresumsatz und wie viele Kunden kommen. Ich würde sagen, wir haben Glück gehabt." Der Antrag war laut der Geschäftsführerin "nur ungefähr zehn Zeilen lang".
In der backenden Branche sind bis Jahresende 2019 viele davon ausgegangen, dass Bäckereien großflächig von der Ausnahmeregelung profitieren würden. Die Kriterien dafür wurden aber sehr streng ausgelegt, sodass bisher keine Befreiungen erteilt wurden.

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