Ofenbelader beziehungsweise Ofenbeschickungseinrichtungen werden seit vielen Jahren in Bäckereien mit Etagenbacköfen eingesetzt. Sie reduzieren die körperliche Belastung beim manuellen Einschießen und Ausbacken des Backgutes, indem diese Arbeitsschritte teilweise oder vollständig automatisiert ablaufen. Neben diesen ergonomischen Vorteilen eröffnen sich auch Möglichkeiten zur Prozessoptimierung, da sich automatisierte Abläufe besser planen lassen. Mit der Automatisierung von Arbeitsprozessen gehen jedoch auch neue Gefährdungen einher, warnt die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Diese dürfen bei der Planung und beim Betrieb nicht außer Acht gelassen werden. Das gilt nicht nur für den Normalbetrieb, sondern insbesondere für notwendige Eingriffe bei Störungen und Unregelmäßigkeiten.
Besondere Sorgfalt erforderlich
Beim Einsatz automatischer Ofenbelader müssen nach Empfehlung der BGN daher alle Betriebsarten berücksichtigt werden – dazu zählen neben dem Produktionsbetrieb auch Reinigung und Instandhaltung. Ebenso wichtig sei es, mögliche intuitive Reaktionen von Beschäftigten in plötzlich auftretenden Situationen einzubeziehen, etwa bei kurzzeitigem Energieausfall oder bei verklebten Teigstücken. Diese Aspekte erfordern besondere Sorgfalt, denn bei derartigen Anlagen verzeichnet die BGN immer wieder schwere Maschinenunfälle – in Einzelfällen auch mit tödlichem Ausgang. Die analysierten Unfallursachen sind laut der Berufsgenossenschaft vielfältig: Dazu zählen u.a. unerwartet absinkende Hubeinrichtungen während der Instandhaltung oder Zugriffe auf Maschinenteile über unzureichend gesicherte Öffnungen in Maschinenverkleidungen. Für vollautomatische Ofenbeschickungseinrichtungen sei daher ein umfassendes sicherheitstechnisches Gesamtkonzept erforderlich, das alle Betriebsarten berücksichtigt. Eine Absicherung der Gefahrenbereiche nach dem Stand der Technik – bei gleichzeitig sicher gestalteten Zutritts- und Eingriffsmöglichkeiten – trägt entscheidend dazu bei, Risiken für Beschäftigte wirksam zu minimieren.
Rechtliche Pflichten für Hersteller und Betreibende
Die Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG) sowie die ab 2027 anzuwendende EU-Maschinenverordnung 2023/1230 (MVO) verpflichten Hersteller dazu, alle relevanten Gefährdungen in den einzelnen „Lebensphasen“ einer Maschine systematisch zu ermitteln und zu bewerten – dies gilt ausdrücklich auch für Ofenbeschickungseinrichtungen. Darüber hinaus sind auch Unternehmerinnen und Unternehmer, die eine solche Anlage betreiben, nach der Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet, sich bereits vor der Inbetriebnahme im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung umfassend mit der sicherheitstechnischen Ausgestaltung der Maschine auseinanderzusetzen.
Publikation in Arbeit
Das Sachgebiet „Backbetriebe“ der BGN bereitet derzeit eine Publikation der Reihe „Fachbereich AKTUELL“ vor. Sie soll Mitgliedsbetrieben und Herstellern eine praxisnahe Übersicht über sicherheitstechnische Maßnahmen nach dem Stand der Technik bieten und bei der Risiko- und Gefährdungsbeurteilung entsprechender Maschinen unterstützen. Mit der Publikation werden laut BGN insbesondere folgende Ziele verfolgt:
- Unterstützung von Unternehmerinnen und Unternehmern bei der Erstellung eines Lastenhefts vor dem Kauf einer automatischen Ofenbeschickungseinrichtung;
- Hilfestellung für Maschinenhersteller bei der Angebotserstellung im Hinblick auf sicherheitstechnische Mindestanforderungen (Pflichtenheft);
- Unterstützung von Betreibenden bestehender Ofenbelader bei der Erstellung oder Anpassung der Gefährdungsbeurteilung;
- Überblick über geeignete Sicherheitskonzepte für vollautomatische Ofenbelader, etwa zur Beratung von BGN-Mitgliedsbetrieben nach dem Stand der Technik.
Angesichts des Umfangs und der Tragweite des Themas planen die Autoren vor der Veröffentlichung einen fachlichen Austausch mit interessierten Maschinenherstellern und Anlagenbetreibenden. Unabhängig davon stehe das zuständige DGUV-Sachgebiet „Backbetriebe“ für fachliche Fragen zur Verfügung, teilt die BGN mit.









