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Auswirkungen auf Arbeitsschutz

Zum 1. Januar 2018 wurde das Mutterschutzrecht neu geregelt. Dabei steht die Beurteilung der Gefährdung am Arbeitsplatz im Mittelpunkt.

Ziel der Neuregelung ist es, eine verantwortungsvolle Abwägung zwischen dem Gesundheitsschutz für eine schwangere oder stillende Frau und ihr (ungeborenes) Kind auf der einen und der selbstbestimmten Entscheidung der Frau über ihre Erwerbstätigkeit auf der anderen Seite zu gewährleisten. Deswegen wurde ein Schwerpunkt auf die Beurteilung der Gefährdung am Arbeitsplatz und der sich daraus ergebenden Maßnahmen gelegt.
Gefährdungsbeurteilung und Beschäftigungsverbot
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat die wichtigsten Neuigkeiten zum neuen Gesetz auf ihrer Website www.bgn.de  (Shortlink 1588) zusammengefasst. Neben Informationen zur Meldepflicht geht es auch um die Themen Gefährdungsbeurteilung und Beschäftigungsverbot. Einfach erklärt wird der Mutterschutz in zwei Filmen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die als Link auf der Seite zu finden sind.

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