on on on
©
Branche aktuell

Ausweitung der Tachographenpflicht

Am 4. Juni hat der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments die Ausdehnung der Pflicht zum Einbau eines digitalen Tachographen auf Fahrzeuge zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen beschlossen.

„Die Ausdehnung der Pflicht zum Einbau eines digitalen Tachographen auch auf Fahrzeuge zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen ist ein herber Schlag für kleine und mittlere Handwerksbetriebe. Diese Entscheidung bedeutet für unsere Betriebe zusätzliche bürokratische Belastungen und konkrete Einschränkungen in ihrer Mobilität“, erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Im Handwerk stellt sich die Situation ganz anders dar als im Transportgewerbe. Um zu einer Baustelle zu gelangen oder die Brötchen an Backfilialen und Geschäfte auszuliefern, werden keine Berufsfahrer eingestellt, sondern die Handwerker setzen sich selbst hinters Steuer. Sie fahren also direkt zum Ausführungsort und erledigen dort den Auftrag – die Lenkzeiten spielen dabei eine völlig untergeordnete Rolle. Diese Dachdecker, Bäcker und Tischler wollen die Europaabgeordneten mit ihrer Entscheidung genauso wie Berufskraftfahrer im Fernverkehr behandeln, indem sie die Tachographenpflicht auf Fahrzeuge ab 2,4 Tonnen ausdehnen wollen.
Handwerker hinterm Steuer
„Das deutsche Handwerk erkennt die Notwendigkeit der Regulierung und Kontrolle von Lenk- und Ruhezeiten im Personen- und Güterfernverkehr zum Schutz der dort beschäftigten Berufskraftfahrer und anderer Verkehrsteilnehmer ausdrücklich an. Deshalb ist es natürlich richtig, Spediteure und andere Logistikunternehmen zum Einbau digitaler Tachographen zu verpflichten. Völlig inakzeptabel aber ist, dass solche Regelungen dann auch andere Branchen massiv belasten“, sagt Schwannecke.
Zwar soll in Reaktion auf die Kritik des Handwerks nach dem Vorschlag des Verkehrsausschusses die Geltung der Tachographenpflicht im unteren Gewichtsbereich auf Internationale Transporte beschränkt werden. Aber gerade in den Grenzgebieten nach Dänemark, Belgien, den Niederlanden, der Schweiz und Österreich gehört grenzüberschreitende Tätigkeit auch im Handwerk zur normalen beruflichen Praxis in einem zusammenwachsenden Europa, womit sie nach aktueller Bewertung von den Änderungen betroffen wären.

Konditorei

Marktplatz Digital

Das könnte Sie auch interessieren