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Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ soll verhindert werden, dass die Corona-Krise zu einer Krise für die berufliche Zukunft junger Menschen wird. (Foto: Getty Images)
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Branche aktuell

Ausbildungssicherung erweitert

Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ soll verhindert werden, dass die Corona-Krise auch zu einer Krise für die berufliche Zukunft junger Menschen wird. Nun wurde das Programm am 7. Dezember geändert, um den durch die anhaltende Pandemie-Situation betroffenen Betrieben den Zugang zu erleichtern.
So gilt u. a. ein Ausbildungsbetrieb nun als "in erheblichem Umfang" von der Corona-Krise betroffen, wenn er in den Monaten von Januar bis Dezember 2020 wenigstens in einem Monat Kurzarbeit durchgeführt hat oder wenn sein Umsatz im selben Zeitraum um durchschnittlich mindesten 50% in zwei zusammenhängenden Monaten oder 30% in fünf zusammenhängenden Monaten gegenüber dem jeweiligen Zeitraum im Jahr 2019 eingebrochen ist. Förderberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern. 
Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), begrüßte die Änderungen. Sie bringe "deutliche Verbesserungen für unsere ausbildenden Handwerksbetriebe" und gebe damit "ein wichtiges Signal der Wertschätzung des Ausbildungsengagements unter den durch Corona erschwerten Bedingungen". Bisher seien die Fördervoraussetzungen "sehr restriktiv" gewesen, so Wollseifer, sodass nur wenige Handwerksbetriebe von ihnen hätten Gebrauch machen können.
"Richtigerweise ist der Zeitraum, in dem Umsatzeinbrüche geltend gemacht werden können, ausgeweitet worden. Zudem ist die Höhe des förderrelevanten Umsatzeinbruchs niedriger angesetzt worden. Das lässt erwarten, dass künftig mehr ausbildende Handwerksbetriebe diese wichtige Unterstützung ihrer Ausbildung erhalten", lobt der ZDH-Präsident.
Die komplette Änderung der Förderrichtlinie ist beim Bundesanzeiger unter dem Suchbegriff "Ausbildungsplätze" abrufbar.

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