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Das Gesetz zur Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen ist ab sofort in Kraft.
© Das Gesetz zur Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen ist ab sofort in Kraft. Arbeitgeber, die bis Ende 2010 förderungsbedürftige Jugendliche einstellen, die seit längerem vergeblich einen Ausbildungsplatz suchen, erhalten von der Agentur für Arbeit einen einmaligen Bonus von bis zu 6.000 Euro.Das Ziel der Initiative: 100.000 zusätzliche Ausbildungsplätze bis zum Jahr 2010 gerade für die jungen Menschen, die bisher weniger Chancen am Ausbildungsmarkt hatten.Gestaffelter Ausbildungsbonus Der Ausbildungsbonus - gestaffelt in Höhe von 4000, 5000 oder 6000 Euro - soll Arbeitgeber dazu veranlassen, zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze für junge Menschen, die bereits seit längerem einen Ausbildungsplatz suchen, zu schaffen.Die Agenturen für Arbeit können zum Start des neuen Ausbildungsjahrs nun Arbeitgebern den Ausbildungsbonus bewilligen. Zuständig ist jeweils der Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit.
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Ausbildungsbonus für Arbeitgeber

Das Gesetz zur Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen ist ab sofort in Kraft.

Das Gesetz zur Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen ist ab sofort in Kraft. Arbeitgeber, die bis Ende 2010 förderungsbedürftige Jugendliche einstellen, die seit längerem vergeblich einen Ausbildungsplatz suchen, erhalten von der Agentur für Arbeit einen einmaligen Bonus von bis zu 6.000 Euro.Das Ziel der Initiative: 100.000 zusätzliche Ausbildungsplätze bis zum Jahr 2010 gerade für die jungen Menschen, die bisher weniger Chancen am Ausbildungsmarkt hatten.Gestaffelter Ausbildungsbonus Der Ausbildungsbonus – gestaffelt in Höhe von 4000, 5000 oder 6000 Euro – soll Arbeitgeber dazu veranlassen, zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze für junge Menschen, die bereits seit längerem einen Ausbildungsplatz suchen, zu schaffen.Die Agenturen für Arbeit können zum Start des neuen Ausbildungsjahrs nun Arbeitgebern den Ausbildungsbonus bewilligen. Zuständig ist jeweils der Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit.

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