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Das Bundesministerium informiert über Verbesserungen im Rahmen der Überbrückungshilfe. (Foto: rafabordes/pixabay 2016)
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Ausbau der Überbrückungshilfe

Wie das Bundesministerium mitteilt, sind im Rahmen der Überbrückungshilfe III deutliche Verbesserungen und ein neuer Eigenkapitalzuschuss für besonders von der Corona-Krise betroffene Unternehmen vorgesehen.

Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, erhalten einen neuen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss, wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Anfang April informiert. Darüber hinaus werden die Bedingungen der Überbrückungshilfe III auch insgesamt nochmals verbessert. Mit diesen zusätzlichen Maßnahmen reagiert die Bundesregierung auf die weiterhin schwierige Situation vieler Unternehmen in der aktuellen Corona-Krise und setzt Ziffer 8 des MPK-Beschlusses vom 23.März 2021 um.
Zuschuss und Verbesserungen
Alle Unternehmen, die in mindestens drei Monaten seit November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50% erlitten haben, erhalten einen Eigenkapitalzuschuss. Der Eigenkapitalzuschuss wird zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt.
 Außerdem wird die Fixkostenerstattung der Überbrückungshilfe III für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70% erleiden, auf bis zu 100% erhöht. Bislang wurden bis zu 90% der förderfähigen Fixkosten erstattet.
Weitere Informationen sind hier zu finden.

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