„Abfindung“ klingt in den Ohren von Angestellten gut. Aber gibt es überhaupt einen Anspruch darauf? Der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Leiter des Fachausschusses „Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung“ des VDAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V. mit Sitz in Stuttgart, klärt auf, wann ein Betrieb zahlen muss – und wann nicht.
Vereinbarte Abfindungen müssen fließen
Ein zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarter Sozialplan bleibt bindend – auch im Fall einer Klage. „Das Bundesarbeitsgericht (BAG) stellte klar: Ein Sozialplan mit Abfindung ist gültig – auch wenn der Arbeitgeber klagt. Kurz gesagt: Ist die Zahlung vereinbart, muss sie auch fließen – und zwar pünktlich“, erklärt Volker Görzel. Im Fall einer betriebsbedingten Kündigung, könne eine Abfindung folgen – wenn drei Dinge erfüllt seien, erläutert der Experte:
- Der Arbeitgeber bietet die Abfindung in der Kündigung an.
- Der Arbeitnehmer verzichtet auf eine Kündigungsschutzklage.
- Die Kündigungsfrist läuft aus.
Die Höhe ist gesetzlich festgelegt: 0,5 Monatsgehälter pro Jahr Betriebszugehörigkeit. Im Fall eines Aufhebungsvertrags gelte als Faustformel ebenso: 0,5 Monatsgehälter pro Jahr – aber das sei Verhandlungssache.
Gericht kann Abfindung anordnen
Im Fall einer Kündigungsschutzklage könne das Gericht entscheiden: Das Arbeitsverhältnis ist nicht mehr zumutbar. Die Folge sei: Auflösung gegen Geld, erläutert Volker Görzel. Die Höhe der Abfindung lege in einem solchen Fall das Gericht fest – je nach Dauer, Alter, Familienstand und Betriebszugehörigkeit. Der Fachanwalt ergänzt: „Viele Prozesse enden nicht mit einem Urteil – sondern mit einem Deal: Kündigung gegen Abfindung. Warum das auch Arbeitgebern hilft? Weil sie so ein Risiko vermeiden – z.B. die Rückkehr eines unliebsamen Mitarbeitenden.“ Wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat ignoriere oder täusche, könne es teuer werden, warnt Volker Görzel. „In diesen Fällen droht eine Abfindung per Gerichtsurteil – unabhängig von Kündigungsgrund oder Verhandlungen.“ Er empfiehlt, in Zweifelsfällen rechtlichen Rat einzuholen.










