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Nach Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern zieht nun auch Nordrhein-Westfalen nach: Jetzt ist auch hier der von Bäckern und Konditoren gefürchtete „Hygienepranger" als nicht rechtens erklärt worden.
© Nach Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern zieht nun auch Nordrhein-Westfalen nach: Jetzt ist auch hier der von Bäckern und Konditoren gefürchtete „Hygienepranger" als nicht rechtens erklärt worden. In den vergangenen Monaten war in den drei Bundesländern gegen die „Ekel-Liste" geklagt worden – und die Einwände als berechtigt gewertet worden. Unanfechtbarer Beschluss Nun hat laut Medienberichten auch das Oberverwaltungsgericht in NRW den „Hygienepranger" im Netz in seiner jetzigen Form verboten. Dort wurden Unternehmen, die gegen Hygienevorschriften verstoßen haben veröffentlicht. Das Gericht begründete seinen Entschluss u.a. damit, dass diese Art der Veröffentlichung keine zeitliche Eingrenzung der Veröffentlichung einräume. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Titelbild BÄKO-magazin Ausgabe 10/26
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Aufatmen in Sachen „Online-Ekelliste“

Nach Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern zieht nun auch Nordrhein-Westfalen nach: Jetzt ist auch hier der von Bäckern und Konditoren gefürchtete „Hygienepranger" als nicht rechtens erklärt worden.

Nach Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern zieht nun auch Nordrhein-Westfalen nach: Jetzt ist auch hier der von Bäckern und Konditoren gefürchtete „Hygienepranger" als nicht rechtens erklärt worden. In den vergangenen Monaten war in den drei Bundesländern gegen die „Ekel-Liste" geklagt worden – und die Einwände als berechtigt gewertet worden.

Unanfechtbarer Beschluss
Nun hat laut Medienberichten auch das Oberverwaltungsgericht in NRW den „Hygienepranger" im Netz in seiner jetzigen Form verboten. Dort wurden Unternehmen, die gegen Hygienevorschriften verstoßen haben veröffentlicht. Das Gericht begründete seinen Entschluss u.a. damit, dass diese Art der Veröffentlichung keine zeitliche Eingrenzung der Veröffentlichung einräume. Der Beschluss ist unanfechtbar.

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