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Die EUDR soll die Schädigung von Wäldern eindämmen.
© WhitcombeRD/Getty Images
BÄKO-magazin Titel Ausgabe 4-26
Branche aktuell

Auf dem Prüfstand

Der Anwendungsstart der europäischen Entwaldungsverordnung soll laut einer Ankündigung von EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall erneut verschoben werden. Wirtschaftsverbände begrüßen das Vorhaben.

Die Ende Juni 2023 in Kraft getretene EU-Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation, EUDR) soll die Einfuhr und den Handel mit Produkten verhindern, die in Verbindung mit einer Schädigung von Wäldern stehen. Ursprünglich sollte sie ab Ende Dezember 2024 angewandt werden. Das wurde seitens des EU-Parlaments im November 2024 um 12 Monate verschoben (wir berichteten). Nun soll die Anwendung laut einer Ankündigung von EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall vom 23. September 2025 erneut verschoben werden.

 

Unnötige Bürokratie abbauen

Der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, sagt zum Vorhaben: „Der Vorschlag der EU-Kommission ist absolut richtig. Ich unterstütze die Ziele der EUDR – den globalen Waldschutz – uneingeschränkt. Aber die EUDR ist für Länder wie Deutschland mit unnötiger Bürokratie verbunden. Bei uns gibt es keine Entwaldung, trotzdem wird unsere Wirtschaft durch die EUDR massiv belastet. Ich habe mich wiederholt bei der EU-Kommission für die Einführung einer Null-Risiko-Variante in der EUDR eingesetzt. Die Kommission hat lange gezögert, jetzt wurde die Zeit zu knapp. Das ließ sich nur noch mit der Verschiebung heilen. Darauf habe ich frühzeitig hingewiesen. Die gewonnene Zeit müssen wir jetzt nutzen, um die Null-Risiko-Variante sauber in die Verordnung einzubauen – damit der Wald weltweit weiter geschützt wird, aber unsere Wirtschaft von übermäßigen Auflagen verschont bleibt. Dafür werde ich mich in Brüssel weiter mit aller Kraft einsetzen.“

 

Überarbeitungen gefordert

Die Verschiebung der EUDR wird auch von Wirtschaftsverbänden positiv gewertet. Dr. Henning Bergmann, Hauptgeschäftsführer Der Mittelstandsverbund, fordert eine Überarbeitung: „Die Verschiebung der EUDR ist ein Schritt der Vernunft – aber sie reicht nicht aus und darf nicht zum Selbstzweck werden. Auch wenn die Einschätzung der aktuell schlecht funktionierenden IT-Infrastruktur stimmt: Die nunmehr angekündigte Verschiebung um ein Jahr muss für eine grundlegende Überarbeitung genutzt werden. Die Verordnung ist in ihrer jetzigen Form weder praxistauglich noch zielführend. Wir fordern: Nach dem Import in die EU ist Schluss. Doppelte Prüfung machen keinen Sinn. Die erforderliche Sorgfalt muss beim Import sichergestellt sein – durch Hersteller und Importeure. Zusätzliche Pflichten entlang der Lieferkette stellen unnötige Doppelungen dar.“

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