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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu gewährleisten, erfordert gute Planung. Arbeitgeber erfüllen ihre diesbezüglichen Pflichten am besten mit System. (Symbolbild)
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BÄKO-magazin Titel BM 6-25
Branche aktuell

Arbeitssicherheit mit System

Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit im Betrieb sollten gemanagt sein – am besten mit System. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) bietet Mitgliedsbetrieben das Gütesiegel „Sicher mit System“.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb wollen organisiert und gemanagt sein. Und zwar mit System, sonst wird das in der Regel nichts, wie die Erfahrung zeigt. Vorgaben müssen kommuniziert, Ziele formuliert und Zuständigkeiten geklärt und festgelegt werden. Wo notwendig, müssen Mitarbeiter ausgebildet und qualifiziert werden. Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS) versprechen dabei den größten Nutzen. Die Qualität des eigenen Arbeitsschutzmanagements können sich BGN-Mitgliedsbetriebe von ihrer Berufsgenossenschaft bestätigen lassen – durch das Gütesiegel „Sicher mit System“.

 

Begutachtung des Arbeitsschutzmanagements

Bevor Betriebe das Siegel erhalten können, müssen sie sich von der BGN begutachten lassen. Die Begutachtung umfasst die Prüfung von Dokumenten, Begehungen im Betrieb sowie Interviews mit Führungskräften und Beschäftigten. Damit es hier keine unliebsamen Überraschungen gibt, stellt die BGN den interessierten Unternehmen als Instrument zur Selbstbewertung eine ausführliche Checkliste zur Verfügung (PDF). Damit können Betriebe ihr Arbeitsschutzmanagement „auf Herz und Nieren“ prüfen – bevor die BGN zur Begutachtung ins Haus kommt.

Mehr über das Gütesiegel „Sicher mit System“ und den Ablauf der Begutachtung lesen Sie auf der BGN-Website.

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