Die EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition, Richtlinie EU 2024/825) ist ein EU-Gesetz, welches die Verbraucherrechte zum Schutz vor Greenwashing stärken soll. Es verbietet irreführende Umweltversprechen und verpflichtet Unternehmen zu transparenten, belegbaren und leicht verständlichen Nachhaltigkeitsaussagen. Die Richtline soll ab 27. September 2026 angewandt werden. Mit einem gemeinsamen Verbändebrief an Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sowie den EU-Justizkommissar Michael McGrath fordert ein breites Bündnis aus Industrie- und Handelsverbänden (darunter der Bundesverband Kooperierender Mittelstand, BKM) eine praktikable und rechtssichere Übergangsregelung bei der Umsetzung der EmpCo-Richtlinie.
Warenvernichtung befürchtet
Die unterzeichnenden Verbände unterstützen ausdrücklich das Ziel, Verbraucher besser zu informieren und nachhaltigen Konsum zu fördern. Mit dem Inkrafttreten der neuen Vorgaben am 27. September 2026 droht aus ihrer Sicht jedoch das Gegenteil. Nach derzeitiger Rechtslage bestehe die akute Gefahr, dass bereits produzierte, ausgelieferte und voll funktionsfähige Waren allein wegen neuer Kennzeichnungs- oder Informationsanforderungen nicht mehr rechtssicher verkauft werden dürfen. Dies betrifft laut Mitteilung des BKM ebenfalls eine unüberschaubare Anzahl von Artikel, bei denen eine Nachbearbeitung oder Umetikettierung innerhalb der Frist unmöglich ist – wie etwa im Textilsektor, wo Hangtags entfernt und neu gefertigt werden müssten. Die Folge wäre eine massenhafte Vernichtung einwandfreier, marktfähiger Produkte, was den Zielen der Kreislaufwirtschaft und Abfallvermeidung fundamental widerspricht.
Rechtssicherheit gefordert
Zudem greife der Ansatz der EU-Kommission, die nationalen Behörden zur Zurückhaltung bei Sanktionen anzuhalten, in Deutschland zu kurz. Die Durchsetzung von Verstößen erfolge hierzulande überwiegend im Wege der privaten Rechtsdurchsetzung durch Wettbewerber und Verbraucherschutzorganisationen. Um erhebliche Wertverluste entlang der gesamten Wertschöpfungskette und eine massive Abmahnwelle wegen Rechtsunsicherheiten zu verhindern, fordert die Allianz aus Gründen der rechtlichen Kohärenz einen analogen Bestandsschutz wie bei der Verpackungsverordnung (EU) 2025/40.
Für eine praktikable Übergangsregelung
Konkret fordern die Verbände die Einführung einer mindestens 12-monatigen Abverkaufsfrist für bereits produzierte und vor dem 27. September 2026 rechtskonform hergestellte Ware. Dies schone Ressourcen, schaffe Rechtsklarheit und trage dem politischen Ziel der EU Rechnung, bürokratische Belastungen für Unternehmen um 25% zu reduzieren.
Dem Verbändebündnis gehören an:
- Bundesverband Kooperierender Mittelstand (BKM)
- Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA)
- Markenverband
- Handelsverband Deutschland (HDE)
- Lebensmittelverband Deutschland
- Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI)
- Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (bevh)
- Milchindustrie-Verband (MIV)
Der offene Brief der Verbände zur Anpassung der Umsetzung der EmpCo-Richtlinie findet sich hier (PDF).










