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Den Entwurf zum Minijob im Blick. (Bild: geralt/pixabay 2017)
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Branche aktuell

Änderungen für den Minijob?

Der Mittelstandverbund informiert aktuell über den Entwurf zur Erhöhung der Minijobgrenze und den damit verbundenen Neuregelungen.

Anfang Februar hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Referentenentwurf eines „Zweiten Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ vorgelegt. Damit soll die im Koalitionsvertrag getroffene Vereinbarung umgesetzt werden, zeitgleich mit der geplanten Mindestlohnerhöhung zum Oktober 2022 die Minijobgrenze auf 520 Euro anzuheben und zu dynamisieren, berichtet der Mittelstandsverbund und listet folgende Neuregelungen, im Referentenentwurf beinhaltet, auf:
Minijobs: Die Geringfügigkeitsgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung soll von 450 Euro auf 520 Euro heraufgesetzt und dynamisiert werden. 


 Midijobs: Die Obergrenze des Übergangsbereichs soll von 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben werden. 


Beitragsverteilung im Midijob-Bereich: Die höhere Beitragsbelastung des Arbeitgebers aus dem Minijobbereich soll auf den Midijobbereich (mit neuem Übergangsbereich zur Midijob-Obergrenze) ausgeweitet werden. 


Gelegentliches Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze: Die Kriterien zu den Voraussetzungen eines unschädlichen "gelegentlichen unvorhergesehenen Überschreitens" der Geringfügigkeitsgrenze sollen überarbeitet werden. 


Mindestlohnrechtliche Arbeitszeitaufzeichnungspflichten: Künftig soll der Beginn der täglichen Arbeitszeit jeweils unmittelbar bei Arbeitsaufnahme sowie Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch und manipulationssicher aufgezeichnet und elektronisch aufbewahrt werden.
Die Minijobgrenze werde damit erstmals seit 2013 und anlässlich der geplanten Mindestlohnerhöhung angepasst. Künftig orientiere sich die Geringfügigkeitsgrenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen, berichtet der Verbund weiter.

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