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Im Jahr 2014 können kleine und mittlere Unternehmen staatliche Förderung für die Umrüstung von Beleuchtungssystemen auf Strom sparende LED-Technik in Anspruch nehmen. Ein entsprechendes Programm hat die Bundesregierung aufgelegt. Es wird über die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) abgewickelt.
© Im Jahr 2014 können kleine und mittlere Unternehmen staatliche Förderung für die Umrüstung von Beleuchtungssystemen auf Strom sparende LED-Technik in Anspruch nehmen. Ein entsprechendes Programm hat die Bundesregierung aufgelegt. Es wird über die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) abgewickelt. Das Programm ist eine Erweiterung der schon länger gültigen „Richtlinie für Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien im Mittelstand“. Sie sollen bei Investitionen in hocheffiziente Technologien nachhaltig für rationelle Energieverwendung im geförderten Betrieb sorgen. Aus Sicht der Praktiker wirkt die zeitlich begrenzte Richtlinie wie eine „Abwrackprämie für die alte Beleuchtungsanlage von Bäckereifachgeschäften“, wie es Ladenbauer Walterscheid formuliert, der auch auf dieses neue Förderinstrument hingewiesen hat.   Förderung jetzt beantragen! Gefördert wird der Austausch einzelner Anlagen bzw. Aggregate durch hocheffiziente Anlagen/Aggregate mit einem Netto-Inves­titionsvolumen von zwischen 2.000 und maximal 30.000 Euro je Antragsteller. Während bisher im Wesentlichen der Ersatz von Elektromotoren und -antrieben, Pumpen, Wärmerückgewinnung in raumlufttechnischen Anlagen und Drucklufterzeugern unter die Richtlinie fiel, ist die Umrüstung von Beleuchtungsanlagen auf LED-Technik in diesem Jahr hinzugenommen worden. Wichtig ist, dass vor Beginn der Investition das Konzept von einem Energieberater erstellt werden muss. Regionale Adressen halten u.a. alle Handwerkskammern bereit, ebenfalls handwerkliche Fachverbände. Die Maßnahmen sind nur förderfähig, wenn mindestens 25% Endenergieeinsparung erzielt und nachgewiesen werden.
Branche aktuell

„Abwrackprämie“ für alte Beleuchtung

Im Jahr 2014 können kleine und mittlere Unternehmen staatliche Förderung für die Umrüstung von Beleuchtungssystemen auf Strom sparende LED-Technik in Anspruch nehmen. Ein entsprechendes Programm hat die Bundesregierung aufgelegt. Es wird über die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) abgewickelt.

Im Jahr 2014 können kleine und mittlere Unternehmen staatliche Förderung für die Umrüstung von Beleuchtungssystemen auf Strom sparende LED-Technik in Anspruch nehmen. Ein entsprechendes Programm hat die Bundesregierung aufgelegt. Es wird über die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) abgewickelt. Das Programm ist eine Erweiterung der schon länger gültigen „Richtlinie für Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien im Mittelstand“. Sie sollen bei Investitionen in hocheffiziente Technologien nachhaltig für rationelle Energieverwendung im geförderten Betrieb sorgen. Aus Sicht der Praktiker wirkt die zeitlich begrenzte Richtlinie wie eine „Abwrackprämie für die alte Beleuchtungsanlage von Bäckereifachgeschäften“, wie es Ladenbauer Walterscheid formuliert, der auch auf dieses neue Förderinstrument hingewiesen hat.  
Förderung jetzt beantragen!
Gefördert wird der Austausch einzelner Anlagen bzw. Aggregate durch hocheffiziente Anlagen/Aggregate mit einem Netto-Inves­titionsvolumen von zwischen 2.000 und maximal 30.000 Euro je Antragsteller. Während bisher im Wesentlichen der Ersatz von Elektromotoren und -antrieben, Pumpen, Wärmerückgewinnung in raumlufttechnischen Anlagen und Drucklufterzeugern unter die Richtlinie fiel, ist die Umrüstung von Beleuchtungsanlagen auf LED-Technik in diesem Jahr hinzugenommen worden. Wichtig ist, dass vor Beginn der Investition das Konzept von einem Energieberater erstellt werden muss. Regionale Adressen halten u.a. alle Handwerkskammern bereit, ebenfalls handwerkliche Fachverbände. Die Maßnahmen sind nur förderfähig, wenn mindestens 25% Endenergieeinsparung erzielt und nachgewiesen werden.

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