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Für Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit am Straßenverkehr teilnehmen muss die Betrachtung der jeweiligen Gefährdungen Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG sein. (Foto: Rollstein/pixabay.com2019)
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BÄKO-magazin Titelseite Ausgabe 11-24
BÄKO aktuell

Mängel erkennen und beheben

Tag für Tag muss die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) weit über ein halbe Million Euro für Versicherte aufbringen, die auf beruflich bedingten Wegen außerhalb des Betriebes verunglücken.

Straßenverkehr ist gefährlich – ganz gleich ob man privat oder beruflich teilnimmt und wie man unterwegs ist. Wer sich die Gefahren bewusst macht und sein Verhalten darauf einstellt, ist da auf jeden Fall zwei Schritte voraus. Der erste zumindest ist kein Hexenwerk: Die BGN hält auf ihren Internetseiten eine „Beurteilungshilfe Verkehrssicherheit“ auch zum Herunterladen bereit (www.bgn.de, Shortlink 1820). In einem „multiple choice“ -Verfahren können damit in einem vernünftigen Zeitrahmen grundlegende Fragen der Verkehrssicherheit erörtert werden.
Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung
„Motivation der Mitarbeiter“, „Spezielle Mitarbeitergruppen und „Fahrzeuge“ sind drei der Themenfelder, zu denen spezifische Problemlagen angesprochen werden. Zu jeder Frage gibt es Hinweise, die die Beantwortung unterstützen und zusätzliche Informationsquellen, um vorhandenes Wissen zu vertiefen. Wer’s macht und umsetzt, ist fein raus Ganz wesentlich – gesetzt, es liegt in puncto Verkehrssicherheit etwas im Argen – fordert die Handlungshilfe auch auf, festzulegen, wer welche Aufgaben bei der Problemlösung bis wann zu erledigen hat. Wer’s macht und dokumentiert, ist seiner Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung in Sachen Verkehrssicherheit ein gutes Stück nachgekommen. Wer’s umsetzt, hat gut investiert.

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