on on on
In weniger als 400 Tagen ist es so weit: Am 13. Dezember 2014 tritt die neue europaweit einheitliche Lebensmittel-Informationsverordnung für die Lebensmittel- und Nähwertkennzeichnung in Kraft. Das neue System BackBüro kann hier gute Dienste leisten.
© In weniger als 400 Tagen ist es so weit: Am 13. Dezember 2014 tritt die neue europaweit einheitliche Lebensmittel-Informationsverordnung – LMIV (VO Nr. 1169/2011) für die Lebensmittel- und Nähwertkennzeichnung in Kraft. Gleichzeitig werden damit alle bisher gültigen national geltenden Verordnungen der Mitgliedstaaten ersetzt. Das Inkrafttreten dieser „Europa-Verordnung“ wird nicht spurlos an deutschen Handwerksbetrieben – den Bäckern und Konditoren – vorüberziehen. Die Pflichten jedes einzelnen Betriebs werden wesentlich umfangreicher und beanspruchen weitere wichtige Ressourcen in jedem Betrieb. Aber was kann der klassische Betrieb, der sich ohnehin schon in einem harten Wettbewerb auch mit dem Lebensmitteleinzelhandel messen lassen muss, noch leisten? Durch die neuen gesetzlichen Regelungen und Verordnungen müssen sich die Handwerksbetriebe auf wesentlich mehr neue und zusätzliche Aufgaben einstellen. Das heißt, die Prozesse müssen in jedem Betrieb überdacht und ggf. ergänzt werden. Das erfordert kostenintensive Ressourcen wie Zeit, Personal, Expertise. Hier kann das neue System BackBüro helfen. Durch die stets aktuell und kontinuierlich gepflegte Spezifikationsdatenbank der BÄKO-Zentrale Nord werden automatisch Informationen der Zutaten und zu kennzeichnungspflichtigen Allergenen für jeden Rohstoff einer Rezeptur und damit auch für das dem Verbraucher angebotene Endprodukt verfügbar gemacht. Die Daten der über die BÄKO bezogenen Rohstoffe werden – zugeschnitten auf jeden einzelnen Betrieb – dabei automatisch verfügbar gemacht und übrigens auch automatisch aktualisiert. Somit wird jedem Backbetrieb ein Höchstmaß an Betriebssicherheit geboten. Benötigte Informationen auch zu zusammengesetzten Rohstoffen und Produkten sind „auf Knopfdruck“ verfügbar und müssen nicht erst mühsam und aufwendig „manuell“ zusammengetragen und berechnet werden. Und dies immer wieder: Wenn sich Rezepturen verändern, andere Rohstoffe eingesetzt werden, sich die Produktionsprozesse im Backbetrieb ändern und selbstverständlich, wenn ein Gesetz oder eine Verordnung sich ändert. Alle diese Veränderungsoptionen werden automatisch durch BackBüro abgedeckt. Alle notwendigen Änderungen zur Deklaration und Produktkennzeichnung werden durch ein Team von Lebensmittelchemikern, Ökotrophologen, Juristen und EDV-Spezialisten laufend in der Programmierung von BackBüro berücksichtigt. Dies gilt insbesondere für die bevorstehenden Neuregelungen durch die LMIV. Wer ist BackBüro? Die BackBüro Service GmbH ist ein Gemeinschaftsunternehmen der BÄKO-Zentrale Nord und Mitgliedsgenossenschaften sowie der BÄKO-Österreich. Seit dem Markteintritt der BackBüro Service GmbH können sich interessierte Bäcker und Konditoren direkt an ihre BÄKO-Regionalgenossenschaft wenden und sich ebenfalls auf der Website von BackBüro (www.backbuero.de) informieren.
BÄKO-magatin Titelgrafik Ausgabe 12-24
BÄKO aktuell

Für die Zukunft gewappnet

In weniger als 400 Tagen ist es so weit: Am 13. Dezember 2014 tritt die neue europaweit einheitliche Lebensmittel-Informationsverordnung für die Lebensmittel- und Nähwertkennzeichnung in Kraft. Das neue System BackBüro kann hier gute Dienste leisten.

In weniger als 400 Tagen ist es so weit: Am 13. Dezember 2014 tritt die neue europaweit einheitliche Lebensmittel-Informationsverordnung – LMIV (VO Nr. 1169/2011) für die Lebensmittel- und Nähwertkennzeichnung in Kraft. Gleichzeitig werden damit alle bisher gültigen national geltenden Verordnungen der Mitgliedstaaten ersetzt. Das Inkrafttreten dieser „Europa-Verordnung“ wird nicht spurlos an deutschen Handwerksbetrieben – den Bäckern und Konditoren – vorüberziehen. Die Pflichten jedes einzelnen Betriebs werden wesentlich umfangreicher und beanspruchen weitere wichtige Ressourcen in jedem Betrieb. Aber was kann der klassische Betrieb, der sich ohnehin schon in einem harten Wettbewerb auch mit dem Lebensmitteleinzelhandel messen lassen muss, noch leisten?

Durch die neuen gesetzlichen Regelungen und Verordnungen müssen sich die Handwerksbetriebe auf wesentlich mehr neue und zusätzliche Aufgaben einstellen. Das heißt, die Prozesse müssen in jedem Betrieb überdacht und ggf. ergänzt werden. Das erfordert kostenintensive Ressourcen wie Zeit, Personal, Expertise. Hier kann das neue System BackBüro helfen. Durch die stets aktuell und kontinuierlich gepflegte Spezifikationsdatenbank der BÄKO-Zentrale Nord werden automatisch Informationen der Zutaten und zu kennzeichnungspflichtigen Allergenen für jeden Rohstoff einer Rezeptur und damit auch für das dem Verbraucher angebotene Endprodukt verfügbar gemacht. Die Daten der über die BÄKO bezogenen Rohstoffe werden – zugeschnitten auf jeden einzelnen Betrieb – dabei automatisch verfügbar gemacht und übrigens auch automatisch aktualisiert. Somit wird jedem Backbetrieb ein Höchstmaß an Betriebssicherheit geboten.

Benötigte Informationen auch zu zusammengesetzten Rohstoffen und Produkten sind „auf Knopfdruck“ verfügbar und müssen nicht erst mühsam und aufwendig „manuell“ zusammengetragen und berechnet werden. Und dies immer wieder: Wenn sich Rezepturen verändern, andere Rohstoffe eingesetzt werden, sich die Produktionsprozesse im Backbetrieb ändern und selbstverständlich, wenn ein Gesetz oder eine Verordnung sich ändert. Alle diese Veränderungsoptionen werden automatisch durch BackBüro abgedeckt. Alle notwendigen Änderungen zur Deklaration und Produktkennzeichnung werden durch ein Team von Lebensmittelchemikern, Ökotrophologen, Juristen und EDV-Spezialisten laufend in der Programmierung von BackBüro berücksichtigt. Dies gilt insbesondere für die bevorstehenden Neuregelungen durch die LMIV.

Wer ist BackBüro?
Die BackBüro Service GmbH ist ein Gemeinschaftsunternehmen der BÄKO-Zentrale Nord und Mitgliedsgenossenschaften sowie der BÄKO-Österreich.
Seit dem Markteintritt der BackBüro Service GmbH können sich interessierte Bäcker und Konditoren direkt an ihre BÄKO-Regionalgenossenschaft wenden und sich ebenfalls auf der Website von BackBüro (www.backbuero.de) informieren.

BÄKO Österreich
Irina Strelnikova_iStockGetty Images-1338878194

Marktplatz Digital

Das könnte Sie auch interessieren