Zuvor wurde ein umfangreicher Pandemieplan entwickelt, der für größtmögliche Sicherheit der Teilnehmer und Lehrkräfte sorgt, beispielsweise gilt im gesamten Gebäudekomplex außerhalb des eigenen Zimmers bzw. des Unterrichtraumes eine strenge Maskenpflicht.
Generelle Ausnahmegenehmigung
Für den Betrieb von Überbetrieblichen Bildungsstätten (ÜBS) und für die Durchführung von Abschlussprüfungen der beruflichen Aus- und Fortbildung hat das Land Nordrhein-Westfalen am eine generelle Ausnahmegenehmigung erlassen, so dass die Bäckerfachschule Olpe damit rechnet, auch hier bald wieder den Schulungsbetrieb aufnehmen zu können.
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