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Freude bei den Azubis des Bäckerhandwerks: Der neue Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen im Bäckerhandwerk wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt. (Foto: Zentralverband)
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Titel E-Paper 10-24
Aus- & Weiterbildung

Neuer Tarifvertrag für Bäcker-Azubis

Auszubildende des Bäckerhandwerks können sich über steigende Löhne freuen. Nach der Einigung des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf einen neuen Tarifvertag wurde dieser nun vom Bundesministerium für Arbeit und Sozials (BMAS) für allgemeinverbindlich erklärt.

Die Ausbildungsvergütung erhöht sich demnach wie folgt: 
Ab 1. März 2021:
Im 1. Ausbildungsjahr: 645 Euro monatlich brutto,
im 2. Ausbildungsjahr: 720 Euro monatlich brutto,
im 3. Ausbildungsjahr: 850 Euro monatlich brutto.
Ab 1. Februar 2022:
Im 1. Ausbildungsjahr: 680 Euro monatlich brutto,
im 2. Ausbildungsjahr: 755 Euro monatlich brutto,
im 3. Ausbildungsjahr: 885 Euro monatlich brutto.
Gesetzlich festgelegte Rechte und Pflichten
Der neue Tarifvertrag kann erstmals zum 31. Januar 2023 gekündigt werden. In einer Protokollnotiz zum Tarifvertrag weisen die Tarifvertragsparteien die ausbildenden Betriebe auf die unstrittigen, gesetzlich festgelegten Rechte und Pflichten der Auszubildenden hin.
Der Zentralverband hatte gemeinsam mit der NGG beim BMAS beantragt, den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären. Der Tarifausschuss im BMAS hat im Mai 2021 über den Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages (AVE) öffentlich verhandelt und der AVE zugestimmt.
Das BMAS hat die AVE nun am 2. Juli 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit dieser Veröffentlichung hat die AVE rückwirkend zum 1. März 2021 Rechtskraft erlangt.

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