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Die Aufstiegsfortbildung „Geprüfter Verkaufsleiter im Lebensmittelhandwerk und Geprüfte Verkaufsleiterin im Lebensmittelhandwerk" wird zum 1. Januar 2016 bundesweit erlassen.
© Das hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks jetzt bekannt gegeben. Mit ihr erwerben Fachverkäufer und Fachverkäuferinnen im Lebensmittelhandwerk die Fähigkeit, schwerpunktspezifisch den Verkauf etwa in Bäckereien, Konditoreien oder Fleischereien eigenständig und verantwortlich zu planen, zu koordinieren und zu organisieren sowie Verkaufsstellen zu führen. Bundeseinheitliche Regelung
Die Fachverkäuferinnen und Fachverkäufer werden darüber hinaus in die Lage versetzt, verkaufsfördernde und personalwirtschaftliche Leitungsaufgaben wahrnehmen zu können, die Ausbildung durchführen sowie eigenverantwortlich Maßnahmen an neue Bedarfslagen im Lebensmittelhandwerk anpassen zu können. Dazu zählen ebenfalls die Fähigkeiten als Führungskraft betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Probleme zu analysieren und zu bewerten sowie unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen Lösungswege aufzuzeigen und zu dokumentieren. Die bundeseinheitliche Regelung ersetzt alle bisherigen Einzelregelungen auf Kammerebene.
Aus- & Weiterbildung

Neue bundesweite Fortbildung

Die Aufstiegsfortbildung „Geprüfter Verkaufsleiter im Lebensmittelhandwerk und Geprüfte Verkaufsleiterin im Lebensmittelhandwerk" wird zum 1. Januar 2016 bundesweit erlassen.

Das hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks jetzt bekannt gegeben. Mit ihr erwerben Fachverkäufer und Fachverkäuferinnen im Lebensmittelhandwerk die Fähigkeit, schwerpunktspezifisch den Verkauf etwa in Bäckereien, Konditoreien oder Fleischereien eigenständig und verantwortlich zu planen, zu koordinieren und zu organisieren sowie Verkaufsstellen zu führen.
Bundeseinheitliche Regelung
Die Fachverkäuferinnen und Fachverkäufer werden darüber hinaus in die Lage versetzt, verkaufsfördernde und personalwirtschaftliche Leitungsaufgaben wahrnehmen zu können, die Ausbildung durchführen sowie eigenverantwortlich Maßnahmen an neue Bedarfslagen im Lebensmittelhandwerk anpassen zu können. Dazu zählen ebenfalls die Fähigkeiten als Führungskraft betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Probleme zu analysieren und zu bewerten sowie unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen Lösungswege aufzuzeigen und zu dokumentieren. Die bundeseinheitliche Regelung ersetzt alle bisherigen Einzelregelungen auf Kammerebene.

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