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Der ZDH-Präsident Hans Peters Wollseifer. (Foto: Boris Trenkel)
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Aus- & Weiterbildung

Meisterpflicht für 12 Handwerksberufe

Das Bundeskabinett hat ein Gesetzesentwurf zur Änderung der Handwerksordnung verabschiedet: ab 2020 gilt in zwölf weiteren Berufen wieder die Meisterpflicht. Der ZDH begrüßt die Entscheidung.

Das Bundeskabinett hat eine Gesetzesänderung der Handwerksordnung verabschiedet. Ab 2020 soll in zwölf Berufen wieder die Meisterpflicht eingeführt werden. Damit soll der Wert des Meisterbriefes gestärkt werden, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer sagt dazu „Damit setzt die Bundesregierung den richtigen und notwendigen Akzent für mehr Qualität und Qualifizierung im Handwerk. Meisterinnen und Meister sorgen für Wissenstransfer, schaffen die Basis für nachhaltiges Unternehmertum und sind Vorbilder für Auszubildende.“
Um diese Berufe geht es

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Betonstein und Terrazzohersteller
  • Estrichleger
  • Behälter- und Apparatebauer
  • Parkettleger
  • Rolladen- und Sonnenschutztechniker
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Böttcher
  • Raumausstatter
  • Glasveredler
  • Orgel- und Harmoniumbauer
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller

Im Bäckerhandwerk gilt die Meisterpflicht bereits.

Meisterprüfung

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