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Der Bundesrat hat der Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zugestimmt. (Foto: pixabay)
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Meister wird zum „Bachelor Professional“

Der Bundesrat hat der Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zugestimmt: neue Berufsbezeichnungen für Meister und geprüfte Betriebswirte und die Mindestvergütung für Auszubildende kommen 2020.

Der Bundesrat hat am 29.11.2019 der Gesetzesnovelle des Berufsbildungsgesetz von Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) zugestimmt. Die Gesetzesänderungen treten damit zum 1.01.2020 in Kraft. Im neuen Jahr können sich Meister zusätzlich als „Bachelor Professional“ und geprüfte Betriebswirte als „Master Professional“ bezeichnen. Damit soll die Attraktivität von Ausbildungsberufen erhöht werden. Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverband des Deutschen Handwerks, begrüßt die Entscheidung: „Dies ist ein außerordentlich wichtiger Schritt zur Stärkung der Berufsbildung. Für alle Menschen mit hochwertigen Abschlüssen der Höheren Berufsbildung sind die neuen Abschlussbezeichnungen ein wichtiges Signal der Anerkennung ihrer Leistung und bringen zugleich ihr hohes Qualifikationsniveau nicht nur im internationalen Raum zum Ausdruck.“
Mindestvergütung für Azubis
Mit der Novelle tritt auch die Mindestvergütung von mindestens 515 Euro für Auszubildende (im ersten Ausbildungsjahr) in Kraft. Bis 2023 steigt die Vergütung stufenweise auf 620 Euro an. Im zweiten Ausbildungsjahr gibt es eine Lohnsteigerung von 18%, im dritten Jahr von 35% und im vierten Jahr von 40% (im Vergleich zur ersten Jahr).

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