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In Sachsen gibt es ein neues Förderprogramm für die Rekrutierung und nachhaltige Integration von Internationals durch KMU – davon können auch Bäckereien und Konditoreien profitieren.
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BÄKO-magatin Titelgrafik Ausgabe 12-24
Aus- & Weiterbildung

Internationale Nachwuchsgewinnung

Ein neues Förderprogramm in Sachsen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Einstellung und Integration internationaler Nachwuchs- und Fachkräfte.

Wie die Sächsische Staatskanzlei mitteilt, können seit dem 1. Juli 2024 kleine und mittlere Unternehmen in Sachsen für die Rekrutierung und nachhaltige Integration von internationalen Fach- und Arbeitskräften aus Drittstaaten einen Zuschuss beantragen. Das sächsische Wirtschaftsministerium hat dafür ein neues Förderprogramm aufgelegt. Es gilt für Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse, die ab dem 1. Juli 2024 vertraglich mit ausländischen Fach- und Arbeitskräften bzw. Jugendlichen geschlossen werden. Ausbildungsverhältnisse umfassen hier auch dual Studierende. Beantragt werden kann der Zuschuss bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB), nachdem die sechsmonatige Probezeit erfolgreich verlaufen ist.

 

Voraussetzungen der Förderung

Bei der Erarbeitung des Förderprogramms wurde neben dem höheren Aufwand im Vergleich zur Suche und Einstellung inländischer Beschäftigter gleichzeitig Wert auf nachhaltige Integration gelegt. Deshalb sind neben einem guten Sprachverständnis als zentrale Grundlage für die soziale Integration eine bereits bestehende sechsmonatige Ausbildung bzw. Beschäftigung Voraussetzung für einen Antrag. Nach den Erfahrungen aus der Probezeit, kann davon ausgegangen werden, dass der Arbeitgeber gewisse Bindungskräfte entfaltet und sich der International gut eingelebt hat. Gefördert werden Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Weitere Voraussetzungen und Konditionen der Förderung finden sich im Einzelnen auf der Website der SAB.

 

Höhe der Zuschüsse

Unter Berücksichtigung verfügbarer Haushaltsmittel können pro Unternehmen bis zu drei Ausbildungs- und bis zu drei Beschäftigungsverhältnisse gefördert werden. Die Zuschüsse sind gestaffelt:

  • Für Kleinstunternehmen bis neun Beschäftigte ist der Zuschuss am höchsten und beträgt beim Erstantrag für ein Beschäftigungsverhältnis 8.000 Euro (6.5000 Euro für kleine und 5.000 Euro für mittlere Unternehmen).
  • Für ein Ausbildungsverhältnis können Kleinstunternehmen 4.800 Euro bzw. mit unternehmensfinanzierter Vorbereitungsphase 7.200 Euro erhalten (kleine Unternehmen 3.900 bzw. 5.850 Euro und mittlere 3.000 bzw. 4.500 Euro).
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