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Aus- & Weiterbildung

Ein Weg zur Mangelware Fachkraft

Fragt man deutsche Unternehmen, worin sie das größte Geschäftsrisiko sehen, sagen sechs von zehn Betrieben: der Fachkräftemangel. Angesichts dessen sind Unternehmen mehr denn je auf qualifiziertes Personal auch aus dem Ausland angewiesen.

Viele Unternehmen sind jedoch unsicher, über welche Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit ausländischem Berufsabschluss tatsächlich verfügen, wenn sie Bewerbungen ausländischer Fachkräfte erhalten. Auf Basis der beigefügten Nachweise lässt sich als Laie häufig keine verlässliche Aussage treffen. Hier setzt die berufliche Anerkennung an. Seit 2012 gibt es in Deutschland die gesetzliche Möglichkeit, einen im Ausland erworbenen Berufsabschluss anerkennen zu lassen. In Rahmen dieses Verfahrens wird offiziell und rechtssicher ermittelt, wie groß die Übereinstimmung der ausländischen Qualifikation mit dem vergleichbaren deutschen Referenzberuf ausfällt. Der Anerkennungsbescheid stellt das Ergebnis dieser Gleichwertigkeitsprüfung abschließend übersichtlich und in deutscher Sprache dar und trägt dazu bei, dass die Wirtschaft ausländische Fachkräftepotenziale bestmöglich nutzen kann.
Wo kann man den Antrag stellen?
Die Berufsanerkennung obliegt den Kammern, also beispielsweise den Handwerks- und den Industrie- und Handelskammern. Während die Handwerkskammern die Berufsanerkennung selbst durchführen, übernimmt das für die meisten Industrie- und Handelskammern die IHK FOSA als Zentralstelle. Welche Kammer im konkreten Einzelfall zuständig ist, hängt unter anderem davon ab, mit welchem deutschen Referenzberuf die ausländische Qualifikation verglichen werden soll. Um das herauszufinden, empfiehlt es sich, das kostenlose Erstberatungsgespräch bei der örtlichen Kammer oder dem IQ-Netzwerk in Anspruch zu nehmen, nicht zuletzt da die Beraterinnen und Berater wissen, mit welchem Abschluss man sich an welche Stelle wenden muss. Alternativ bietet das Internetportal der Bundesregierung zur Berufsanerkennung unter www.anerkennung-in-deutschland.de mit dem „Anerkennungsfinder“ ein Tool, mit dem man die zuständige Stelle auch selber ermitteln kann.
In diesem Sinn wird dieses Jahr zum zweiten Mal der Unternehmenspreis „Wir für Anerkennung“ vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, Deutscher Industrie- und Handelskammertag sowie Zentralverband des Deutschen Handwerks im Herbst verliehen. Der Preis zeichnet Betriebe und Organisationen aus, die Beschäftigte auf ihrem Weg zur vollen Berufsanerkennung unterstützt haben bzw. Ideen haben, wie die berufliche Anerkennung als Instrument der Fachkräftegewinnung/ Mitarbeiterbindung eingesetzt werden kann. Die Bewerbungsphase geht noch bis zum 31.05.18 unter www.anerkennungspreis.de.

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