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Die Akademie der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) bietet ein Seminar zum Thema „Allergenkennzeichnung bei unverpackten Lebensmitteln“ an. Die Veranstaltung findet am 4. November in Frankfurt am Main statt.
© Im Dezember 2011 wurde die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) mit dem Ziel der umfassenden Information des Verbrauchers beim Lebensmittelkauf erlassen. Die Verordnung stellt sicher, dass die Hersteller europaweit einheitliche und klare Vorgaben zur Kennzeichnung von und Information über Lebensmittel haben. Erhöhte Kennzeichnungspflicht für Allergene Auch für Allergene gelten in Zukunft mehr Kennzeichnungspflichten: Le­bensmittelhersteller müssen in der Zutatenliste aller­gene Zutaten deutlich kennzeichnen. Außerdem gibt es eine Informationspflicht zu Allergenen auch für unverpackte Lebensmittel. Das Seminar zeigt die Hintergründe zur Aller­geninformation über die Verbreitung von Allergien in Europa, die gesetzlichen Forderungen der LMIV und die Umsetzung im Unternehmen auf. Das Seminar richtet sich an alle Unternehmer, Köche oder Servicekräfte, die lose Lebensmittel an Verbraucher abge­ben (z.B. Bäckereien, Hotels, Restaurants, Betriebskantinen, Metz­gereien). Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit zum Seminar: www.dlg-akademie.de/allergenkennzeichnung.html
BÄKO-magatin Titelgrafik Ausgabe 12-24
Aus- & Weiterbildung

DLG-Seminar zur Allergenkennzeichnung

Die Akademie der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) bietet ein Seminar zum Thema „Allergenkennzeichnung bei unverpackten Lebensmitteln“ an. Die Veranstaltung findet am 4. November in Frankfurt am Main statt.

Im Dezember 2011 wurde die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) mit dem Ziel der umfassenden Information des Verbrauchers beim Lebensmittelkauf erlassen. Die Verordnung stellt sicher, dass die Hersteller europaweit einheitliche und klare Vorgaben zur Kennzeichnung von und Information über Lebensmittel haben.
Erhöhte Kennzeichnungspflicht für Allergene
Auch für Allergene gelten in Zukunft mehr Kennzeichnungspflichten: Le­bensmittelhersteller müssen in der Zutatenliste aller­gene Zutaten deutlich kennzeichnen. Außerdem gibt es eine Informationspflicht zu Allergenen auch für unverpackte Lebensmittel. Das Seminar zeigt die Hintergründe zur Aller­geninformation über die Verbreitung von Allergien in Europa, die gesetzlichen Forderungen der LMIV und die Umsetzung im Unternehmen auf. Das Seminar richtet sich an alle Unternehmer, Köche oder Servicekräfte, die lose Lebensmittel an Verbraucher abge­ben (z.B. Bäckereien, Hotels, Restaurants, Betriebskantinen, Metz­gereien).
Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit zum Seminar: www.dlg-akademie.de/allergenkennzeichnung.html

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