Beim Ausbildungsnachweis haben Ausbildungsbetriebe und die angehenden Auszubildenden die Wahl. Sie können gemeinsam entscheiden, ob das Berichtsheft elektronisch oder handschriftlich geführt wird. „Dies muss im Ausbildungsvertrag vor dem Beginn der Ausbildung festgelegt werden“, sagt Dr. Kirsten Kielbassa-Schnepp, Referatsleiterin der Abteilung Berufliche Bildung beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Ein Wechsel ist jedoch auch noch während der Ausbildungszeit möglich. „Eine entsprechende Änderung muss im Ausbildungsvertrag festgehalten werden.“
Viele Vorteile
Für die Berufsbildungsexpertin des ZDH bringt ein digitales Berichtsheft vor allem Vorteile mit sich. „Es fördert die Kommunikation zwischen Ausbilderinnen und Ausbildern und ihren Auszubildenden. Bei einigen Angeboten werden über integrierte Kommunikationsmöglichkeiten auch die Berufsschullehrerinnen und -lehrer sowie die überbetrieblichen Ausbilderinnen und Ausbilder einbezogen.“ Dass die Inhalte des digitalen Berichtshefts über die Tastatur eines PC, Laptop, Tablet oder Smartphone eingegeben werden, dürfte auch die Prüfungsabteilungen der Kammern freuen. Die Auszubildenden müssen ihnen den Ausbildungsnachweis vorlegen, um zu einer Zwischen- oder Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Ein digitales Berichtsheft kann auch dabei helfen, die Ausbildung effizienter zu organisieren – Kontrollmöglichkeiten und Verwaltung durch den jederzeit möglichen Zugriff auf die Berichtshefte sind verbessert. Eine integrierte Erinnerungsfunktion weist Auszubildende, Ausbilderinnen und Ausbilder auf offene Berichte hin. Der elektronisch geführte Ausbildungsnachweis zeigt eine übersichtliche und transparente Darstellung der Entwicklung der Auszubildenden und erlaubt durch eingebaute Informationen häufig einen direkten Bezug zur Ausbildungsordnung. Somit lassen sich Handlungsbedarfe leichter erkennen.
Bessere Organisation
„Digitale Berichtshefte leisten einen Beitrag zur Erhöhung der Ausbildungsqualität und unterstützen Betriebe und Auszubildende gleichermaßen“, ist Kirsten Kielbassa-Schnepp überzeugt. Darüber hinaus seien Angebote von Zentralfachverbänden wie etwa Berichtsheft-Apps passgenau auf die Bedarfe der jeweiligen Branche ausgerichtet. Nachteile bringen digitale Berichtshefte nach Einschätzung von Dr. Kirsten Kielbassa-Schnepp keine mit sich. Die Lizenzgebühren fallen in der Regel sehr gering aus. Einige Handwerkskammern übernehmen beispielsweise die Kosten für das Online-Berichtsheft „BLok“ oder zahlen einen Zuschuss.
Digitale Berichtshefte gibt es in verschiedenen Ausführungen. Auf die Programme kann über den Webbrowser zugegriffen werden, der auf dem PC, Laptop, Tablet oder Smartphone installiert ist oder es werden in den Stores von Apple und Google spezielle Apps für die Betriebssysteme iOS oder Android angeboten, die vor allem die Nutzung des digitalen Berichtshefts über das Smartphone ermöglichen.
Speziell für Bäcker
Der digitale Ausbildungsnachweis „BDDZ-Azubi-App“ richtet sich an Auszubildende zur Bäckerin und an Auszubildende zum Bäcker. Die Berichtsheft-App wird von der Werbegemeinschaft des Deutschen Bäckerhandwerks angeboten. Der eingetragene Verein gehört zur Verbandsstruktur des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks.
Innungsmitglieder des Bäckerhandwerks können die „BDDZ-Azubi-App“ kostenlos nutzen. Den Auszubildenden zur Bäckerin und zum Bäcker entstehen für die Nutzung des digitalen Ausbildungsnachweises keine Kosten. Weitere Informationen zur Berichtsheft-App gibt es im Internetauftritt von „Back dir deine Zukunft Azubi-App“. Dort kann die Web-Version heruntergeladen werden. „BDDZ-Azubi-App“ ist als App für die Betriebssysteme iOS und Android verfügbar. Der digitale Ausbildungsnachweis „BDDZ-Azubi-App“ richtet sich auch an Auszubildende zur Bäckereifachverkäuferin und an Auszubildende zum Bäckereifachverkäufer.