Das Bundeskabinett hat eine Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz von Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) beschlossen. Das „Aufstiegs-Bäfog“ (früher „Meister-Bafög“) wird in einigen Punkten verbessert. Die Verbesserungen des Gesetzes sollen im August 2020 in Kraft treten.
Die wichtigsten Verbesserungen auf einen Blick
- Der einkommensunabhängige 50% Zuschuss zum Unterhalt wird zu einem 100% Zuschuss.
- Der Unterhalt pro Kind und Ehepartner soll auch zu 100% bezuschusst werden, statt wie bisher zu 45% bzw. 50% als Darlehen vergeben werden
- Alleinerziehende bekommen mehr Geld pro Kind: 150 statt 130 Euro pro Monat. Außerdem wird das Förderhöchstalter der Kinder von zehn auf 14 Jahre erhöht.
- Der Zuschuss zu Lehrgangs- und Prüfungskosten erhöht sich von 40 auf 50%.
- Man kann mehrfach von der Förderung profitieren, alle drei Fortbildungsstufen werden gefördert (Beispiel: Geselle->Techniker->Meister->Betriebswirt)
Das „Aufstiegs-BAföG“ ist für alle Menschen, die sich in einem Lehrgang oder in einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildung in Teil- oder Vollzeit vorbereiten. Das heißt im konkreten: mindestens 400 Stunden Lehrgang, die in Vollzeit in maximal 24 Monaten und in Teilzeit in 48 Monaten absolviert werden müssen. Die Förderung ist altersunabhängig.