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Aufgrund einer neuen städtischen Hygieneverordnung sollen in SB-Backshops in München neue Rücklagensperren Kunden zum Kauf verpflichten. Diese Umrüstung sorgt für Ärger bei Münchener SB-Backshops, während traditionelle Bedienbäckereien davon profitieren.
© Aufgrund einer neuen städtischen Hygieneverordnung sollen in SB-Backshops in München neue Rücklagensperren Kunden zum Kauf verpflichten. Diese Umrüstung sorgt für Ärger bei Münchener SB-Backshops, während traditionelle Bedienbäckereien davon profitieren. Bayern war in der Vergangenheit immer wieder für Überraschungen gut, die bundesweites Erstaunen auslösten. Jetzt könnte ein plötzlicher Alleingang der Stadt München erneut für nachhaltigen Ärger sorgen. Alle SB-Backshops im Großraum München bekamen in den vergangenen Wochen Post von der Lebensmittelüberwachungsstelle der örtlichen Kreisverwaltung. Unter dem Siegel der Hygiene wurden alle Betriebe verpflichtet auf neue, kostspielige Modul-Rücklegesperren umzurüsten, eine Weigerung ziehe umgehende Bußgelder nach sich. Neue lebensmittelrechtliche Anforderungen Grund für die ungewöhnliche Aufforderung sind laut dem Bayrischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Erlangen neue lebensmittelhygienische Anforderungen an SB-Regale für Brot, Brötchen und Backwaren. Statt wie bisher bundes- und europaweit üblich die SB-Regale mittels einer Sichtklappe vom Kunden zu trennen und die Backwaren durch angehängte Zangen herauszunehmen, soll in München eine zusätzliche Rücklegesperre den Verbraucher verpflichten, die Ware zu kaufen. SB-Backshop-Betreiber befürchten deutliche Umsatzeinbußen und „eine Bevormundung der Endverbraucher“ durch neue unnötig komplizierte Technik. Der Kunde könne sich genötigt fühlen, einmal gesichtete Ware auch kaufen zu müssen, hätte in normalen Bäckereien aber bis zum Schluss die Möglichkeit noch die Auswahl in und außerhalb der Tüte zu verändern. Den traditionellen Münchener Bedienbäckereien spielt die neue Verordnung in die Hände, verloren sie in den letzten Jahren doch Marktanteile an die preisgünstigeren SB-Bäcker. „Nicht mit zweierlei Maß kontrollieren“ Karl Brinker, Geschäftsführer der Brinker GmbH aus Herne erklärt dazu: „Wir sind sehr für Hygiene, aber bisher funktioniert das System in Deutschland und Europa doch vollkommen problemlos. Die Stadt München versucht mit der neuen Richtlinie den mündigen Verbraucher zu beeinflussen. Mit dem angeblichen Hygienesiegel soll der aufstrebende Markt der SB-Backshops zerstört werden.“ In diesem Zusammenhang vergleicht Brinker die Hygienevorschriften auch mit denen in Hotels, Catering-Events und Messen. Dort fassen die Verbraucher die Backwaren teilweise mit den Händen an und sorgen damit sicherlich für unhygienische Zustände, in den SB-Backshops werden derlei Auswüchse in der Regel vom Personal unterbunden. Selbst Bedienbäckereien böten nicht immer hundertprozentigen Schutz. Nicht überall gehörten Einmalhandschuhe oder Zangen zur Standardausrüstung, wie sie Brinker bei seinen Kunden vorschreibe. „Wenn schon kontrolliert wird, dann doch bitte nicht einseitig und mit zweierlei Maß“ so der Geschäftsführer.
Allgemein

München geht gegen SB-Backshops vor

Aufgrund einer neuen städtischen Hygieneverordnung sollen in SB-Backshops in München neue Rücklagensperren Kunden zum Kauf verpflichten. Diese Umrüstung sorgt für Ärger bei Münchener SB-Backshops, während traditionelle Bedienbäckereien davon profitieren.

Aufgrund einer neuen städtischen Hygieneverordnung sollen in SB-Backshops in München neue Rücklagensperren Kunden zum Kauf verpflichten. Diese Umrüstung sorgt für Ärger bei Münchener SB-Backshops, während traditionelle Bedienbäckereien davon profitieren.

Bayern war in der Vergangenheit immer wieder für Überraschungen gut, die bundesweites Erstaunen auslösten. Jetzt könnte ein plötzlicher Alleingang der Stadt München erneut für nachhaltigen Ärger sorgen. Alle SB-Backshops im Großraum München bekamen in den vergangenen Wochen Post von der Lebensmittelüberwachungsstelle der örtlichen Kreisverwaltung. Unter dem Siegel der Hygiene wurden alle Betriebe verpflichtet auf neue, kostspielige Modul-Rücklegesperren umzurüsten, eine Weigerung ziehe umgehende Bußgelder nach sich.

Neue lebensmittelrechtliche Anforderungen

Grund für die ungewöhnliche Aufforderung sind laut dem Bayrischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Erlangen neue lebensmittelhygienische Anforderungen an SB-Regale für Brot, Brötchen und Backwaren. Statt wie bisher bundes- und europaweit üblich die SB-Regale mittels einer Sichtklappe vom Kunden zu trennen und die Backwaren durch angehängte Zangen herauszunehmen, soll in München eine zusätzliche Rücklegesperre den Verbraucher verpflichten, die Ware zu kaufen.

SB-Backshop-Betreiber befürchten deutliche Umsatzeinbußen und „eine Bevormundung der Endverbraucher“ durch neue unnötig komplizierte Technik. Der Kunde könne sich genötigt fühlen, einmal gesichtete Ware auch kaufen zu müssen, hätte in normalen Bäckereien aber bis zum Schluss die Möglichkeit noch die Auswahl in und außerhalb der Tüte zu verändern. Den traditionellen Münchener Bedienbäckereien spielt die neue Verordnung in die Hände, verloren sie in den letzten Jahren doch Marktanteile an die preisgünstigeren SB-Bäcker.

„Nicht mit zweierlei Maß kontrollieren“

Karl Brinker, Geschäftsführer der Brinker GmbH aus Herne erklärt dazu: „Wir sind sehr für Hygiene, aber bisher funktioniert das System in Deutschland und Europa doch vollkommen problemlos. Die Stadt München versucht mit der neuen Richtlinie den mündigen Verbraucher zu beeinflussen. Mit dem angeblichen Hygienesiegel soll der aufstrebende Markt der SB-Backshops zerstört werden.“ In diesem Zusammenhang vergleicht Brinker die Hygienevorschriften auch mit denen in Hotels, Catering-Events und Messen. Dort fassen die Verbraucher die Backwaren teilweise mit den Händen an und sorgen damit sicherlich für unhygienische Zustände, in den SB-Backshops werden derlei Auswüchse in der Regel vom Personal unterbunden.

Selbst Bedienbäckereien böten nicht immer hundertprozentigen Schutz. Nicht überall gehörten Einmalhandschuhe oder Zangen zur Standardausrüstung, wie sie Brinker bei seinen Kunden vorschreibe. „Wenn schon kontrolliert wird, dann doch bitte nicht einseitig und mit zweierlei Maß“ so der Geschäftsführer.

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