Die Blutung stillen, einen Verband anlegen, Herzdruckmassage durchführen – im Notfall entscheiden oft Sekunden. Da können Ersthelfer mit eingeübten Handgriffen überlebenswichtig sein. Und nicht nur das. Sie sind das wichtige erste Glied in der Rettungskette und für die Erstversorgung zuständig, bis professionelle Hilfe eintrifft. In Zeiten von mobilem Arbeiten, Telearbeit und Heimarbeitsplätzen kann die ausreichende Zahl an Ersthelfern im Betrieb zur organisatorischen Herausforderung werden. Das sicherzustellen sind Unternehmen aber verpflichtet. Darauf hat die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) jetzt hingewiesen.
Die Anzahl der erforderlichen Ersthelfer richtet sich grundsätzlich nach der Zahl der anwesenden Beschäftigten. Bei bis zu 20 Versicherten muss mindestens auch ein Ersthelfer vor Ort sein. Sind mehr als 20 Versicherte anwesend, hängt die die Zahl der Ersthelfer ab von der Betriebsstruktur – in Verwaltungs- und Handelsbetrieben sind das mindestens 5% der anwesenden Beschäftigten, in sonstigen Unternehmen wie beispielsweise in der Gastronomie 10%. Weil die Arbeitswelt räumlich und zeitlich flexibler wird, muss auch die Organisation von Erste Hilfe neu gedacht werden.
Unterstützung für Betriebe
„Erste Hilfe bei flexiblen Arbeitsformen und Arbeitszeiten“ – mit dieser Schrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung bietet auch die BGN ihren Mitgliedsbetrieben hilfreiche Informationen, wie Erste Hilfe, Alarmierung und Rettungskette in Zeiten von Home-Office und Telearbeit organsiert werden kann. Bäcker und Konditoren sollten auch wissen: Die BGN übernimmt für ihre Mitgliedsbetriebe die Lehrgangsgebühren zur Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer. Wer sich noch näher informieren möchte findet hier Informationen.