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Die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR wirft viele Fragen auf und sorgt für großen Unmut.
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BÄKO-magazin Titel Ausgabe 9_26
Allgemein

Erfahrungen aus der Praxis gesucht

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) umfasst neue Vorgaben zur Registrierung und zur erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen. Bäckereien und Konditoreien können ihre Erfahrungen jetzt direkt an die EU-Kommission melden.

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gilt seit August und umfasst neue Vorgaben zur Registrierung und zur erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen. Gerade für kleinere Bäckereibetriebe und Bäckereien oder Konditoreien mit Versandgeschäft können die neuen Vorgaben zusätzlichen bürokratischen und finanziellen Aufwand bedeuten.

Die EU-Kommission sammelt derzeit im Rahmen einer öffentlichen Konsultation konkrete Praxiserfahrungen. Das Ziel der Konsultation ist es, die Belastungen der Betriebe zu bewerten und mögliche Erleichterungen für kommende Durchführungsrechtsakte auszuloten.

 

Belastungen durch EU-Verpackungsverordnung

Bäckereien und Konditoreien haben damit die Möglichkeit, unmittelbar auf Probleme aus der betrieblichen Praxis hinzuweisen. Hilfreich sind insbesondere konkrete Angaben dazu, welche Belastungen die Vorschriften mit sich bringen, welchen Aufwand sie verursachen und an welchen Stellen Vereinfachungen notwendig wären.

Die Teilnahme ist bis zum 10. September 2026 über das offizielle Feedback-Portal der EU-Kommission möglich. Unter Angabe einer E-Mail-Adresse können Betriebe dort ihre Rückmeldung abgeben.

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