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Ab sofort können Unternehmen die Heizungsförderung beantragen.
© KfW-Bildarchiv / Claus Morgenstern
Titel E-Paper 10-24
Allgemein

Bund fördert neue Heizung

Ab dem 27. August können auch Unternehmen die Heizungsförderung beantragen. Sind die Unterlagen vollständig und das Projekt förderfähig, erfolgt die Zusage digital innerhalb weniger Minuten.

Seit Februar und Mai 2024 können selbstnutzende Eigentümer und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie WEG eine Heizungsförderung beantragen. Ab dem 27. August können neben Vermietern nun auch Unternehmen einen Antrag stellen. Beim Einbau einer klimafreundlichen Heizungsanlage oder beim Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz können sie Investitionszuschüsse von der KfW erhalten, für Wohn- wie auch Nichtwohngebäude. Die Grundförderung beträgt 30% der förderfähigen Investitionskosten. Außerdem stehen 5% Effizienzbonus für besonders effiziente Wärmepumpen (also insgesamt bis zu 35% Förderung) oder ein Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro für besonders effiziente Biomasse-Heizungen zur Verfügung.

 

Zusage innerhalb weniger Minuten

Die Mittel für die Heizungsförderung stellt der Bund aus dem Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung. Umfragen der KfW ergeben, dass die Antragstellung für die neue Heizungsförderung über das neue Kundenportal „Meine KfW“ (meine.KfW.de) dabei auf große Akzeptanz und Zufriedenheit bei den Nutzerinnen und Nutzern stößt. So erfolgt u.a. bei vollständigen Unterlagen und förderfähigen Projekten die Zusage digital und automatisiert innerhalb weniger Minuten. Seit Förderstart am 27. Februar 2024 wurden per 23. August 2024 rund 93.000 Zuschusszusagen erteilt.

 

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