Praxisnahen Datenschutz gefordert

Praxisnahen Datenschutz gefordert

Die jüngste Abstimmung im Bundestag zum Zweiten Datenschutz-Anpassungsgesetz lässt Handwerksbetriebe hoffen: Künftig soll ein Datenschutzbeauftragter nur bestellt werden, wenn mehr als 20 Beschäftigte ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind – momentan gilt die Bestellpflicht bereits ab zehn Mitarbeitern.