Enormer bürokratischer Aufwand

Mittelständler mussten auf die Einführung des Mindestlohns mit Kosteneinsparungen, reduziertem Personaleinsatz und Preiserhöhungen reagieren. Bei jeder dritten Mittelstandskooperation hat die zum Jahreswechsel eingeführte gesetzliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro zu zusätzlichen Kosten für Bürokratie, insbesondere in den Bereichen Zeiterfassung, Dokumentation, Überprüfung und Auswertung, geführt. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Konjunkturumfrage von Der Mittelstandsverbund-ZGV und dem Wirtschaftsmagazin „Der Handel“.