Fachkräftenachwuchs sichern

Der 17. April ist der „Tag des Ausbildungsplatzes“. Anlässlich dieses Datums hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks dazu aufgerufen, sich in Sachen Ausbildung stärker zu engagieren. Künftig gelte es umso mehr, hier auch verstärkt junge Menschen mit Unterstützungsbedarf und Jugendliche mit Behinderungen einzubeziehen.

Sachsenback lieferte erstklassige Impulse

Die Sachsenback ist am Montag, 15. April, nach drei Messetagen mit einem sehr guten Ergebnis zu Ende gegangen und bestätigt ihre Rolle als bedeutendste Fachmesse für das Bäcker- und Konditorenhandwerk im ostdeutschen Raum. Neben den Veranstaltern stellten die 215 Aussteller und rund 7.500 Besucher der Fachmesse gleichermaßen ein positives Zeugnis aus. Die drei sächsischen BÄKOs und der Landesinnungsverband Saxonia hatten daran großen Anteil.

Entscheidung war rechtens

Das Bundessozialgericht hat den Gefahrentarif 2005 jetzt gebilligt. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hatte in dem ab 2005 geltenden Gefahrtarif Bäcker und Konditoren zum Gewerbezweig „Herstellung von Back- und Konditoreiwaren“ zusammengefasst. Dagegen hatten Unternehmen des Konditoreigewerbes vor den Sozialgerichten geklagt.

Auszeichnung für Brot-Test-App

Wo findet man heutzutage noch richtig gutes Brot? Mit der Brot-Test-App des Instituts für Qualitätssicherung von Backwaren (IQ-Back) wird die Suche nach der besten Bäckerei zum Kinderspiel. Das reichweitenstärkste Technikportal im Internet, CHIP online, hat die Brot-Test-App genau unter die Lupe genommen und aktuell unter die besten Apps gewählt.

Licht für jeden Geschmack:

Im komplett neu gestalteten Lichtstudio in Leichlingen veranstaltet BÄ-RO ab sofort wieder eintägige kostenlose Lichtseminare zur energieeffizienten und verkaufsfördernden Beleuchtung von (frischen) Waren. Einen Schwerpunkt des Seminars bildet dabei der Themenkomplex Lichtqualität und Farbwiedergabe.

Überprüfbare Transparenz

TÜV Rheinland engagiert sich jetzt auch in der Prüfung von Lebensmitteln, um dem Wunsch der Bevölkerung nach mehr Transparenz zu entsprechen. Das vergebene Prüfzeichen ist mit einem individuellen QR-Code versehen. Über das Scannen des Codes können sich Endverbraucher direkt über die Eigenschaften des Lebensmittels informieren und überprüfen, ob das Lebensmittel ihren Ansprüchen entspricht.