Unterschiede sachlich begründen

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitgeber aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes verpflichtet sind, ihre Arbeitnehmer bei Anwendung einer selbst gesetzten Regelung (z.B. einer freiwillig gewährten allgemeinen Lohnerhöhung) gleich zu behandeln.