Optionen für Einzel- und Mitunternehmer

Durch die Unternehmensteuerreform erhalten auch die Einzel- und Mitunternehmer die Möglichkeit, den günstigen abgesenkten Körperschaftsteuersatz zu wählen. Dadurch soll erreicht werden, dass die Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform mit etwa der gleichen international konkurrenzfähigen Steuer belastet werden.